Übernahme der Kosten für behinderte Heimbewohner bei Familienheimfahrten

Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) hat geurteilt, dass behinderte Menschen, die in einem Wohnheim leben bei Familienheimfahrten zum elterlichen Wohnheim keinen Eigenanteil von Ihrem Taschengeld abgeben müssen. […]
Quelle und kompletter Text: EU-Schwerbehinderung

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