Umbaukosten PKW zum Behindertentransport im Rollstuhl sitzend

Seit Dezember 2016 pflege ich meine Tochter bei mir zu Hause. GDB 100% Merkzeichen A, Ag, H, und B Für eine Begleitperson.Im März 2018 habe ich die Umbaukosten für einen Umbau zum Rollsthltransport beantragt. Meine Tochter kann nur sitzend im Rollstuhl transportiert werden. Ist alles auch Ärtzlich belegt. Die reinen Umbaukosten betugen damals 7500€. Da mein Auto was ich damals hatte nicht umzubauen ging mußte ich mir ein anderse Auto kaufen. Ich habe aber damals nur die Umbaukosten bei der Zuständigen Behörde beantragt. Ist bei uns der LWL in Münster.
Wurde natürlich abgelehnt. Widerspruch erhoben wurde auch abgelehnt. Im October 2018 habe ich dann Klage gegen Den LWL eingereicht. Im April 2020 war dann die erste Anhörung bei Gericht um den Sachverhalt zu klären. Der LWL hatte dann nach der Anhörung eine Zahlung von 5000€ angeboten, was unser Anwalt aber abgelehnt hat.Jetzt ist ein Gerichtstemin für den 31.08.2021 angesetzt worden.Auf die Festsetzung des Termins hat der LWL hin das Gericht angeschrieben.
Die
mit der Einführung der neuen Vorschriften einhergehende zeitliche Zäsur dürfte das
Rechtsschutzbedürfnis entfallen lassen haben (vgl. SG Frankfurt, Urteil vom 15.03.2021 - S 20 SO 32/17. Die Klage dürfte als unzulässig zurückzuweisen sein.
Ich habe mir das mal durchgelesen kann ich so aber nichts mit anfangen.Mit unseren Anwalt konnte ich noch nicht sprechen er ist zur Zeit in Urlaub.
Es geht bei meiner Tochter darum ihr ein Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Sie wird jetzt 46 Jahre alt, bezieht eine kleine Rente wegen voller Erwebsminderung. Wir wohnen im ländlichen Bereich ohne Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Da meine Tochter ja auch hilflos ist kann sie auch keine E Rollstuhl fahren oder so was ähnliches. Eine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist ihr auch nicht möglich. Ist auch bescheinigt worden. Ich pflege meine Tochter in meinem Haus wo sie eine kleine Wohnung für sich hat. Das umgebaute Auto wird dazu benötigt sie zum eikaufen zu fahren und zu Ihrer Freizeitgestaltung (Teilhabe am Leben in der Gesellschaft) Ein Fahrdienst steht auch nicht zu Verfügung wenn sie in benötigt.Die Kosten für einen Fahrdienst würden ca 12.000€ im Jahr betragen. Das wurde vom Gericht so festgestellt. Wir fahren ca. 12.000 Km im Jahr mit dem Auto,weil wir weit Außerhalb wohnen.Es gibt keine andere möglichkeit sie zu transportieren als in einem zu Rollstuhltransport umgebautem Auto. Das wurde vom Gericht auch schon festgestellt.
Meine Frage lautet nun. Hat sich die Gesetzseslage so geändert das behinderte keine Anspruch mehr haben auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Karl-Heinz

Hallo Karl-Heinz,

was die Teilhabe in der Gesellschaft von Menschen mit hohem Hilfebedarf betrifft, da stehen momentan viele Fragen im Raum. Wohl kann ich dir auf deine spezifische Frage erst mal keine Antwort geben, aber es wird sich bestimmt noch der eine oder andere mit seinem Wissensstand hier melden.
Der Bezirk Unterfranken hat meines Wissens auch an der Kilometerpauschale etwas nach unten verändert. Leider geben die letzten Monate ein völlig verkehrtes Bild der genutzten Kilometer, bzw. auch benötigten Kilometer für die Teilhabe, da wir ja alle wissen, dass Corona viele unserer Mitmenschen mit Hilfebedarf und nicht nur sie, in eine Isolation gedrängt hat. Ich drück mal de Daumen, dass es positiv für euch aus geht.

Erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Bei uns geht es nicht um eine KM Pauschale sondern um die Umbaukosten für PKW zum Behindertentransport. Der Landschaftsverband versucht mit allen Mitteln den Gerichtstermin nicht stattfinden zu laßen. Gestern haben wir Post von unserem Anwalt erhalten wo ein Schreiben vom Sozialgericht an den Landschaftsverband dabei war. Das Gericht hat darin dem Landschaftsverband mitgeteilt das die Klage nach Sichtweise des Sozialgerichts zuläßig sei. Ich will mal hoffen das dann die Hauptverhandung am 31.08.2021 auch stattfindet. Unser Anwalt hat dem Gericht auch schon mitgeteilt das die Sache ausgeschrieben ist und es keinen weiteren Schriftverkehr mehr braucht. Der Lanschaftsverband will einfach nur alles hinauszögern bis wir aufgeben. Das werde ich aber nicht machen. Denn die Gesamtkosten belaufen sich auf 32.000€
24500€ für die Anschaffung des Fahrzeuges zuzüglich 7500€ Für die Umbaukosten zum Rollstuhltransport. Der Landscgaftsverband soll ja nur die Umbaukosten übernehmen.Für den Rest komme ich schon auf. Dazu kommt noch das meine Tochter nicht in der Lage ist selber für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Sie bekommt eine kleine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

LG Karl-Heinz

Mir ist schon klar, dass es um die Umbaukosten geht. Mir ging es in meiner Antwort darum, dass die mögliche Mobilität insgesamt trotz Bundesteilhabegesetz, für manchen Betroffenen zusätzlich eingeschränkt wird. Bei uns geht es um Euro Beträge im dreistelligen Bereich. Landeswohlfahrtsverbände waren anscheinend bisher sehr großzügig, wenn es um die Anschaffung und Unterstützung von geeigneten Fahrzeugen ging. Aufgrund unserer Erfahrungen mit den Bayerischen Bezirken, verweisen wir bei Umbauten und Anschaffungen meistens auf Stiftungen. Warten wir mal ab, welche Meinungen dazu noch aus anderen Bundeländern kommen.

Hallo Karl-Heinz,

vielleicht helfen dir die Infos in dem Artikel und in den Links am Ende des Artikels weiter:
Anspruch auf KFZ-Förderung für behinderte Menschen
Bleibt hartnäckig! Ich drücke euch die Daumen.