Es gibt eine Informationsbroschüre vom Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zum Umgang mit Medizinprodukten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und in Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen. Diese gibt einen guten und umfassenden Überblick zu rechtlichen Grundlagen sowie praktischen Anwendungsfeldern und stellt darüber hinaus Musterschreiben an Angehörige oder für die Bestellung zum Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nach §6 MPBetreibV zur Verfügung.
Man findet diese Broschüre zum Download auf der Seite der dguv - Informationen