Untätigkeitsklage

Wenn eine Behörde über einen Antrag nicht innerhalb von sechs Monaten entscheidet, ist eine Untätigkeitsklage möglich. Dann kann ein Gericht möglicherweise eine Behörde zu einer Entscheidung verpflichten. Bestenfalls führt aber bereits das Gerichtsverfahren zur freiwilligen Bewilligung einer beantragten Leistung durch die entsprechende Behörde.
So zum Beispiel bei einem Antrag auf Grundsicherung. In der VDK Zeitung von Juli 25 wurde von solch einem Fall berichtet, der dann auch durch das Gerichtsverfahren zur Leistung im nachhinein und regelmäßig laufender Grundsicherung führte.

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