Unterhalt Volljähriger BVB Internat

Guten Tag,
mein Sohn macht eine berufsvorbereitende Maßnahme in einem BBW. Der Weg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wäre zu weit, daher ist er von Sonntag abends bis Freitag Mittag dort untergebracht.
Davor war er auf der Höheren Berufsfachschule und hat dieses mit mittlerer Reife verlassen.

Er erhält ein Ausbildungsgeld von 117€ monatlich.
Der Kindesvater hat nun Klage auf Herausgabe des Unterhaltstitels eingereicht mit der Begründung, durch das Kindergeld, das Ausbildungsgeld und Kost und Logis im Internat wäre sein Bedarf gedeckt und er wäre nicht mehr Unterhaltspflichtig.

Sohn ist jedes Wochenende, in den Ferien/zu Hause. Seine Wäsche wird hier gewaschen. Seinen Hauptwohnsitz behält er hier bei uns zu Hause.

Ich bin daher anderer Auffassung: da mein Sohn nicht vollstationär irgendwo untergebracht ist, alles weiterhin von zu Hause aus geregelt wird. (Arztbesuche: wir holen ihn ab, gehen mit ihm zum Arzt, bringen ihn wieder hin) und es sich um eine schulische Maßnahme zur Erlangung einer Ausbildungsstelle handelt, sind beide Elternteile (auch ich natürlich) Unterhaltspflichtig. Berechnung für nicht privilegierte Volljährige.

Hat jemand eine vergleichbare Situation und / oder kennt jemand Urteile dazu?

Vielen lieben Dank! :slightly_smiling_face::four_leaf_clover::hugs:

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Hallo @Chriss,

herzlich willkommen bei uns in der Community :slight_smile:
Schön, dass Du zu uns gefunden hast.
Ich wünsche dir einen guten Austausch und viele hilfreiche Antworten!

Viele Grüße
Stefanie (Team intakt)

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Hallo Chriss, ein herzliches Willkommen auch von mir. Nun sind schon ein paar Wochen vergangen und bis jetzt hat sich hier leider noch niemand mit weiteren Infos gemeldet. Vielleicht kommen ja noch weitere Beiträge. @Inge und @amai - könnt ihr hier gegebenenfalls weiterhelfen?

Liebe Grüße
Kirsten

Hallo zusammen,

die aktuelle Rechtslage kenne ich in Bezug auf Unterhaltszahlungen leider gar nicht.
Im Archiv habe ich nur einen 12 Jahre alten Beitrag gefunden, dessen rechtliche Grundlage dementsprechend überaltert ist.