Menschen mit Behinderungen haben das Recht, aus einem Pflegeheim in eine Wohnung umzuziehen und vom Sozialamt die Übernahme der angemessenen Pflege- und Betreuungskosten zu verlangen
Der Sozialhilfeträger darf den Antrag auf eine eigene Wohnung nicht mit der Begründung ablehnen, die Kosten seien erheblich höher als die Kosten der bisherigen stationären Betreuung.