Urteil: Behinderte Menschen dürfen aus einem Pflegeheim in eine Wohnung umziehen

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, aus einem Pflegeheim in eine Wohnung umzuziehen und vom Sozialamt die Übernahme der angemessenen Pflege- und Betreuungskosten zu verlangen

Der Sozialhilfeträger darf den Antrag auf eine eigene Wohnung nicht mit der Begründung ablehnen, die Kosten seien erheblich höher als die Kosten der bisherigen stationären Betreuung.

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