Urteil: Bei der Kraft­fahr­zeughilfe wird der Wert alter Autos auch bei kredit­fi­nan­zierten Fahrzeugen angerechnet

Das Bundes­so­zi­al­gericht hat entschieden, dass der Wert eines Altwagens auch dann vom Förderbetrag der Kraft­fahr­zeughilfe abzuziehen ist, wenn der Altwagen mit einem Kredit finanziert wurde und deswegen der finanzierenden Bank gehörte.

Quelle: urteile.news | Bei der Kraftfahrzeughilfe wird der Wert alter Autos auch bei kreditfinanzierten Fahrzeugen angerechnet