Urteil des BSG zum Persönlichen Budget

Ein im Rahmen der Eingliederungshilfe bezahltes persönliches Budget für behinderte Menschen darf nicht befristet werden. Zwar kann alle zwei Jahre der Bedarf des behinderten oder kranken Menschen neu überprüft werden, eine generelle Befristung dieser Unterstützungsform ist aber nicht gesetzlich vorgesehen, urteilte jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 8 SO 9/19 R) Als Folge der Entscheidung müssen Betroffene wegen einer Befristung nicht immer wieder neu einen Antrag für die Eingliederungshilfeleistung stellen.

Quelle und kompletter Text: Häusliche Pflege

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amai

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