Urteil: Kosten der Unterkunft; SGB II/XII: Zugangshemmnisse zum Wohnungsmarkt

Das Sozialgericht Aurich hat im Urteil vom 25.02.2025 (Az. S 55 AS 378/23) entschieden, dass einer alleinerziehenden Mutter und ihrer schwerbehinderten Tochter (Pflegegrad 5, Rett-Syndrom) höhere Leistungen für Unterkunftskosten im Rahmen des Bürgergeldes zu gewähren sind.

Das Gericht stellte fest, dass durch die schwerwiegende Behinderung des Kindes erhebliche Zugangshemmnisse zum Wohnungsmarkt bestehen. Zudem beeinträchtigt der umfassende Betreuungsbedarf des Kindes die zeitlichen Ressourcen der alleinerziehenden Mutter, was eine intensive Wohnungssuche unmöglich macht. Der Leistungsträger hatte keine ausreichende Unterstützung im Rahmen des Kostensenkungsverfahrens angeboten und mußte daher die konkreten Kosten der Wohnung tragen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kosten-der-unterkunft-sgb-ii-xii-zugangshemmnisse-zum-wohnungsmarkt-244463.html

Volltext des Urteils.
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/178177