Guten Tag,
ich habe eine Frage bzgl. des Kindergeldes für volljährige Kinder mit Behinderung. Meine Tochter erhält während ihres Studiums das Kindergeld für volljährige Kinder mit Behinderung. Durch ihre Eheschließung werden die Zahlungen nun eingestellt, mit der Begründung, dass ihr Ehemann jetzt für sie finanzielle Sorge trägt. Darf das volle Gehalt angerechnet werden oder wie sind da die genauen Regelungen?
Ich freue mich über gute Tipps und Ratschläge.
Ich bedanke mich im Voraus.
Mit besten Grüßen
Sophie