Menschen mit Behinderung können Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Voraussetzung hierfür ist, dass sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sind. Für Kinder mit Behinderung gelten dabei Besonderheiten. Wieviel Geld steht für die Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung und wofür können die Beträge eingesetzt werden? Diesen und weiteren Fragen wollen wir in der Veranstaltung nachgehen und dadurch Licht in den Paragrafen-Dschungel bringen. Nach einem fachlichen Input gibt es die Möglichkeit für Rückfragen und zum Austausch untereinander.
Zielgruppe: Eltern von Kindern mit Behinderung
Referentin: Katja Kruse, Justiziarin beim bvkm
Anmeldung: Die Teilnahme erfolgt vor Ort im Veranstaltungsraum der jeweiligen Organisation.
Mehr Informationen findet ihr unter: Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen » kurz & klar: Die Leistungen der Pflegeversicherung