Zusätzliche Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte haben seit dem 01.07.2021 einen verbesserten Anspruch auf Versorgung bei Parodontitis
Pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit einer Behinderung einen Anspruch auf eine bedarfsgerechte Versorgung. Das bedeutet, dass die Behandlung von der allgemeinen Richtlinie abweichen und auf die Bedürfnisse der Person angepasst werden kann.
Für Menschen, die pflegebedürftig sind oder aufgrund ihrer Behinderung Eingliederungshilfe beziehen, gibt es ein bedarfsgerecht zugeschnittenes Angebot der systematischen Parodontitistherapie. Die Leistungen sind in der vertragszahnärztlichen Behandlungsrichtlinie verankert. Sie können in Anspruch genommen werden, wenn die Mundhygiene nicht oder nur eingeschränkt selbst aufrechterhalten werden kann, bei der Behandlung eine Allgemeinnarkose benötigt wird oder die Patientin oder der Patient wegen geistiger Einschränkungen nicht oder nur teilweise kooperieren kann. Diese systematische Parodontitisbehandlung ist bei der Krankenkasse lediglich anzuzeigen.
Quelle: Behandlung von Parodontalerkrankungen - Gemeinsamer Bundesausschuss
Weitere Informationen findest Du auch hier auf der Seite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (Unterstützung für vulnerable Gruppen).