Verhinderungspflege Verwandtschaft 2. Grades

Habs gefunden :grinning:

Hallo Ihr Lieben,

ich war lange nicht hier, bräuchte aber Eure Hilfe. Es geht um die Verhinderungspflege mit Verwandschaft 2. Grades. Ich nehme sie selten in Anspruch und wenn , dann gibt es normalerweise mit der Abrechnung der Stunden keine Probleme. Nicht so dieses Mal. Ich bin in Vorkasse gegangen und habe die Stunden , der Ersatzkraft bezahlt. Dann wie immer am Jahresende die Kosten eingereicht, um mir diese von der Kasse erstatten zu lassen. Der Bescheid, der sehr lange auf sich warten lies, enthält nun eine Überraschung. Und zwar errechnet sich die Erstattung wie folgt: Monatliches Pflegegeld x 1,5 mal 6 beanspruchte Tage geteilt durch 42 max. Anzahl der Tage. Als Endergebnis wird mir nur ein Bruchteil dessen erstattet, was ich tatsächlich ausgegeben habe. Ein Anruf hat vorerst nur die Mitteilung eingebracht, dass dies seit neuestem eine interne Regelung der KK sei. Ich finde dazu überhaupt keine gesetzl. Grundlage. Ich bin der Meinung, dass die Stunden berechnet und ausbezahlt werden müssen. D.h. 6 Tage(36 Stunden) unter 8 Stunden am Tag x 12 Euro ,die ich bezahlt habe. was sagt Ihr? Ist es Rechntens nur diesen Bruchteil an Hand einer mir unbekannten Rechenmöglichkeit erstattet zu bekommen? Danke für Eure Hilfe.
Gruß Gabi

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Jetzt habe ich mit dem Chef der KK gesprochen. Er beruft sich auf ein internes Rundschreiben, das nicht im Widerspruch zum Sozialgesetzbuch steht. Hatte jemand von Euch auch so einen Fall? ist das Rechtens?

LG Gabi

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Ich habe in Erfahrung gebracht, dass es sich um das Rundschreiben vom 19.12.19 handelt. https://www.gkv-spitzenverband.de/suche/suche;jsessionid=1DAF29428C59603D91E3C4376830A8B7?query=rundschreiben&sourceOfLaw=false&press=false&area=all&periodOfTime=0&definablePeriodStartTime=&definablePeriodEndTime=&sortOrder=md_date_desc

Kann mir jemand sagen, ob er aus diesem Schreiben heraus liest, dass die Berechnung richtig ist?

Gruß Gabi

Kann mir jemand sagen, ob eine Abrechnung von stundenweiser Verhinderungspflege bei Verwandten 2. Grades durch das Rundschreiben der GKV grundsätzlich ausgeschlossen ist? Die Erläuterungen sind irgendwie schwammig. Gute Nacht.LG Gabi

Hallo Gabi,

schau mal hier:
§ 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html

Das Problem mit dem runterrechnen auf Tagessätzen tritt wohl häufiger auf:
https://www.rehakids.de/viewtopic.php?f=21&t=135558&p=2181204&hilit=Verhinderungspflege+Tagessätze#p2181204

https://www.rehakids.de/ftopic137043-20.html

https://www.rehakids.de/ftopic133776.html

LG
Monika

Hallo Monika,

danke. Da steht, bei Bezug der Leistung in Höhe des Pflegegeldes für eine Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, können von der Pflegekasse auf Nachweis notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, übernommen werden. Die Aufwendungen der Pflegekasse nach den Sätzen 1 und 3 dürfen zusammen den Leistungsbetrag nach Absatz 1 Satz 3 nicht übersteigen; Absatz 2 findet Anwendung.

Also ich habe das Gefühl, das Rundschreiben mit seinen Komplexen Rechenbeispielen berücksichtigt diesen Abschnitt nicht. M.E. handelt es sich um einen Widerspruch zur Gesetzgebung, bzw. zum § 39 SGB. Ich bin dran. Wenn ich mehr weiss , melde ich mich.

Gruß Gabi

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Hallo Monika,

wie siehst Du das, dass eine stundenweise Verhinderung bei nicht Verwandten/Grad 2 ohne Weiteres möglich ist und bei Verwandten Grad 2 kommen Rechnungen ins Spiel, die überhaupt nichts mit Einzelstunden sondern vielmehr mit zusammenhängenden Tagen zu tun haben. Es gibt eigentlich überhaupt keine Grundlage Verwandte /Grad 2 anders zu behandeln , als alle anderen Ersatzpflegekräfte. Lt. Gesetz aber mit begrenzten Mitteln. Der SB hat glatt zu mir gesagt, ich soll mir jemand anderen suchen. Ich lasse den Bescheid prüfen. Sollte die KK mit der Nummer durch kommen, kann von Erleichterung keine Rede sein, denn vertraute Personen zu benachteiligen ist ein Unding.

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Hallo Gabi,

richtig finde ich das nicht.
Es muss wohl erst mal wieder einige Klagen geben.

Es hat sich ja eigentlich nichts grundsätzliches geändert.
Warum die „alten Urteile“ jetzt nicht mehr gelten sollen ist mir ein Rätsel.

Hier kann man den Widerspruchsbescheid einer KK dazu lesen:
https://www.rehakids.de/viewtopic.php?f=21&t=133776&p=2167274#p2167274

Es gibt ja auch User die berichten das es ohne Probleme funktioniert.

Wie immer muss man kämpfen…leider :face_with_raised_eyebrow:

LG
Monika

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Danke Monika,

mal sehen, wie es weiter geht. Ich warte jetzt auf die Begründung der KK für diese Berechnung.

LG Gabi

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Hallo Gaby,

hier gibt es einen Beitrag von der Verbraucherzentrale:

Vielleicht kann man auch da mal nachfragen.

LG
Monika

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Hi, ich habe nun Auszüge mit Rechenbeispielen aus dem Rundschreiben erhalten. Nichts, was ich nicht schon wusste​:disappointed:. Widerspruch ist raus. LG Gabi

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Hallo,

zunächst wird in der Praxis meist so verfahren, dass aus dem Pflegegeld ein Tagessatz errechnet wird. Das widerspricht der Rechtsprechung des BSG, die allerdings vor einer Änderung des § 39 SGB XI resultiert. Somit bliebe nur der Rechtsweg bis zur letzten Instanz.

Ich hatte diesbezüglich beim Bundestag eine Petition eingereicht, der allerdings nicht entsprochen wurde. Die Begründung kann hier nachgelesen werden: Petitionen: Verwendung von Cookies nicht aktiviert

LG Michael

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