Verhinderungspflege

Seit wann kann auch die Verhinderungspflege durch einen Verwandten 2.Grades (Oma) abgerechnet werden? Früher ging das doch nicht!?
Gab es da einmal eine Änderung? Wann war das?
Würde das gerne im Nachhinein „in Rechnung“ stellen!
Im voraus danke für Euere Hilfe!

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Hallo :slight_smile:
schau mal hier wurde auch schon zu dem Thema diskutiert:

Liebe Grüße!

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Hallo speedy65,

auch hier noch einmal herzlich willkommen in der Community :slightly_smiling_face:

Die Regelung dürfte schon ziemlich lange bestehen. Im Bundesgesetzblatt vom 21.07.1999 findet sich eine Erwähnung der Verhinderungspflege durch nahe Verwandte. Die Verhinderungspflege wird bei nahen Verwandten (bis zum 2.Grad) oder Personen die in einer häuslichen Gemeinschaft leben anders abgerechnet, als wenn z.B. entfernte Verwandte oder ein ambulanter Pflegedienst die Verhinderungspflege übernehmen. Bei nahen Verwandten orientiert sich die Erstattung der Pflegekasse am Pflegegeld.
Ob eine Rechnung im Nachhinein noch gestellt werden kann, kann ich dir leider nicht beantworten.

Bestimmt kennt sich jemand anderes in der Community noch damit aus :slightly_smiling_face:

Viele Grüße,

Joshua

Hallo zusammen.

Vier Jahre rückwirkend kann man es abrechnen.

Hier ein interessanter Beitrag zum Thema:
Verhinderungspflege - was ist das? (ganzschoenlaut.de)

Unter Punkt 10 geht es um die rückwirkende Beantragung.

Verjährungsvorschriften für Sozialleistungen:
§ 45 SGB 1 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Hier findet man auch Infos dazu:
Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden? (pflege-durch-angehoerige.de)

LG
Monika

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