Die Sonderregelung zur Gewährung eines Mehrbedarfs für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung gem. § 42b Abs. 2 SGBXII unabhängig vom Ort und der Gemeinschaftlichkeit der Mittagsverpflegung wird bis zum 31.12.2020 verlängert.
Die Sonderregelung zur Gewährung eines Mehrbedarfs für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung gem. § 42b Abs. 2 SGBXII unabhängig vom Ort und der Gemeinschaftlichkeit der Mittagsverpflegung wird bis zum 31.12.2020 verlängert.