Verlängerung der Sonderregelung zum Mehrbedarf für das Mittagessen Werk- und Förderstätten

Die Sonderregelung zur Gewährung eines Mehrbedarfs für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung gem. § 42b Abs. 2 SGBXII unabhängig vom Ort und der Gemeinschaftlichkeit der Mittagsverpflegung wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.

Die Sonderregelung zur Gewährung eines Mehrbedarfs für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werk- und Förderstätten gem. §42b Abs. 2 SGB XII, unabhängig vom Ort und der Gemeinschaftlichkeit der Mittagsverpflegung , wurde bis zum 31.03.2021 verlängert.
Ab 01.01.2021 werden für das Mittagessen 3,47€ anstatt 3,40€ berücksichtigt.

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