Verlängerung Sonderregelung Mittagessen

Verlängerung des erleichterten Zugangs zu den Leistungen der Grundsicherung

Nach dem Bundeskabinettsbeschluss am 17. Juni 2020 profitieren Menschen mit entsprechendem Bedarf von einem erleichterten Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung bis zum 30. September 2020.

Demnach wird für den Zeitraum Mai bis nunmehr 30.09.2020 ein Mehrbedarf nach §42b SGB XII, der für Februar 2020 anerkannt wurde, in unveränderter Höhe weiterhin anerkannt. Zudem kommt es angesichts der aktuellen Corona-Pandemie nicht auf das Kriterium der Gemeinschaftlichkeit bei der Mittagsverpflegung an. (§142 Abs. 2 SGB XII)

Ausführliche Information findet ihr hier: BMAS Pressemitteilung