Was wird das Jahr 2026 bringen? Nicht nur die Teilhabe unter Druck?

Teilhabe unter Druck – warum wir jetzt zusammenstehen müssen

Waren wir auf einem guten Weg hin zu echter Teilhabe, scheint die Behindertenhilfe derzeit deutlich ins Straucheln zu geraten. Niemand weiß so recht, wohin der Weg führt – doch viele scheinen sicher zu sein, dass es nicht mehr schnell und konsequent vorangehen wird. Eher müssen wir mit Rückschritten rechnen, betrachtet man die aktuellen Ankündigungen. Manchmal wirkt es, als trügen noch immer zu viele eine rosarote Brille.

Natürlich gibt es Gesetze und verbriefte Rechte, die eingehalten werden müssen – oder besser gesagt: eingehalten werden sollten.

Es gibt laufende Petitionen, die Hoffnung machen. Wahlen stehen an, Versprechungen werden formuliert, Wohlwollen und Empathie demonstriert. Doch ein Blick in die Wohnzimmer der Betroffenen zeigt ein anderes Bild:
In Bayern wird das Landespflegegeld als freiwillige Leistung halbiert. Ein Gehörlosengeld liegt auf Eis. Bezirke fordern Leistungsanbieter auf, künftig zehn Prozent einzusparen. Landeswohlfahrtsverbände ziehen sich zurück, Vereinbarungen werden gekündigt, Prozesse gestoppt – „Wir fangen neu an“.

Doch womit?
Definieren wir erneut, wer Teilhabe „verdient“?
Bauen wir Bürokratie weiter aus – oder trauen wir uns endlich, sie abzubauen?
Was passiert in der medizinischen Versorgung, wenn notwendige Behandlungen zunehmend kostenpflichtig werden?
Wie steht es um die Pflege, wenn permanent vor Insolvenz gewarnt wird, gleichzeitig aber wieder Komplexeinrichtungen über Versorgungsverträge nach SGB XI mitfinanziert werden?

Eltern bleiben Eltern – und sind zugleich häufig rechtliche Betreuer. Sie tragen Verantwortung, haben aber auch auf die Einhaltung von Rechten der zu Betreuenden zu achten! Diese müssen sie kennen, einfordern und darauf achten, dass sie eingehalten werden.

Es wird kein leichtes Jahr. Und wir stehen erst am Anfang. Wachsamkeit und Zusammenhalt sind gefragt – vor allem eine gemeinsame Basis, die allen Betroffenen gerecht wird. Es darf nicht sein, dass Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf aus der Eingliederungshilfe „hinauskomplimentiert“ werden, nur damit Teilhabe nach außen hin als umgesetzt gilt. Das kann einen Verstoß gegen geltendes Recht bedeuten.

Genau hier sind gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer gefordert, gemeinsam zu handeln und an einem Strang zu ziehen.

Einzelfallentscheidungen sind keine Lösung.
Denken wir an ein WIR.

Auch die Aktion Mensch befasst sich übrigens mit diesem zunehmenden Brandthema. In einer Umfrage zeigt sich, dass über 60 % der befragten Betroffenen Angst vor Qualitätseinbußen in der Versorgung haben. Bleiben wir dran.

Nicht über - ohne uns.

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