Hallo MvTimmy,
die Weiterzahlung des Kindergeldes an den Bruder ist grundsätzlich möglich. Es muss dann jedoch unterschieden werden, ob der Bruder bei ihm zuhause wohnt oder nicht.
Wenn er bei ihm wohnt, dann ist es möglich, dass er das Kindergeld beziehen kann, wenn nicht, dann muss er unter Umständen die Ausgaben darlegen, also wofür er das Kindergeld ausgibt und wieviel. Ansonsten kann die Person oder Stelle, die für den Unterhalt aufkommt, das Kindergeld abzweigen. Das kann auch das Sozialamt sein.
In unserem Fachbeitrag zum Kindergeld haben wir zur Abzweigung folgendes stehen:
Das bedeutet:
Lebt das Kind zu Hause bei den Eltern, dann bleibt den Eltern das Sammeln und Darlegen von monatlichen Ausgaben für das Kind mit Schwerbehinderung erspart, solange das Kind im Haushalt des Kindergeldberechtigten lebt.
Lebt das Kind selbstständig z.B. in einer besonderen Wohnform und erhält Leistungen der Grundsicherung, dann müssen die Eltern Aufwendungen, die sie mit dem Kindergeld bezahlen, darlegen, um eine Abzweigung des Kindergeldes abzuwenden.
Den kompletten Fachbeitrag findest Du hier