Hallo Christiane,
hier geht es zwar um einen Kindergarten, aber vielleicht kannst du die Argumentation irgendwie verwerten: Notwendige Transportkosten als Teil einer bewilligten Eingliederungsmaßnahme
und hier noch Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Kosten einer Urlaubsreise - Begleitperson
Urlaub ist ein legitimes Teilhabebedürfnis. Allerdings sind nicht die Urlaubskosten zu erstatten, sondern nur die behinderungsbedingten Mehrkosten wie Reisekosten einer notwendigen Begleitperson. Urteil des BSG (Az. B 8 SO 13/20 R):