Notwendige Transportkosten als Teil einer bewilligten Eingliederungsmaßnahme

Urteil des BSG:
Notwendige Transportkosten als Teil einer bewilligten Eingliederungsmaßnahme
Entstehen bei Durchführung einer solchen Eingliederungshilfemaßnahme notwendigerweise Fahrkosten, sind sie als deren Bestandteil vom Sozialhilfeträger zu übernehmen.
Quelle und kompletter Text: BSG

3 „Gefällt mir“