mein Sohn 36 Jahre bekommt auf Grund seiner Behinderung Grundicherung und Einkommen aus der WfB. Er hat eine 11 jährige Tochter, die im Wechselmodel bei ihm ist. Er bekommt für seine Tochter monatliche Sozialhilfe von 195€. Die Mutter bezieht selbst Grundsicherung auf Grund ihrer eigenen Behinderung. Alles läuft gut und sie kümmern sich gemeinsam. Aber sind kein Paar und wohnen nicht zusammen.
Mein Sohn bekommt selbst zu Grundsicherung und Lohn aus der WfB Kindergeld bzw. ich.
Ich habe das der Familienkasse vor 6 Monaten mitgeteilt. Da ich immer noch keine Antwort habe, habe ich angerufen. Aussage es ist in Bearbeitung und weitere Auskünfte kann man vorerst nicht geben.
Bisher kam mein Sohn nicht über die Einkommensgrenze mit Grundsicherung und Lohn. Aber jetzt kommt ja noch die Sozialhilfe für seine Tochter hinzu. Wird die Sozialhilfe, die er für seine Tochter bekommt angerechnet? Hat jemand Erfahrung?
Eine gute Frage, die wir hier noch nicht in dieser Form hatten. Um sicher zu gehen, würde ich mich an die Fachleute aus der Lebenshilfe wenden, bzw. an eine Fachstelle der „begleitete Elternschaft“.
mein Sohn 36 Jahre bekommt auf Grund seiner Behinderung Grundicherung und Einkommen aus der WfB. Er hat eine 11 jährige Tochter, die im Wechselmodel bei ihm ist. Er bekommt für seine Tochter monatliche Sozialhilfe von 195€. Die Mutter bezieht selbst Grundsicherung auf Grund ihrer eigenen Behinderung. Alles läuft gut und sie kümmern sich gemeinsam. Aber sind kein Paar und wohnen nicht zusammen.
Mein Sohn bekommt selbst zu Grundsicherung und Lohn aus der WfB Kindergeld bzw. ich.
Ich habe das der Familienkasse vor 6 Monaten mitgeteilt. Da ich immer noch keine Antwort habe, habe ich angerufen. Aussage es ist in Bearbeitung und weitere Auskünfte kann man vorerst nicht geben.
Bisher kam mein Sohn nicht über die Einkommensgrenze mit Grundsicherung und Lohn. Aber jetzt kommt ja noch die Sozialhilfe für seine Tochter hinzu. Wird die Sozialhilfe, die er für seine Tochter bekommt angerechnet? Hat jemand Erfahrung?
LG
Guten Morgen,
bin noch ganz neu hier. Und weiß noch gar nicht wie das antworten funktioniert.
Habe eben endlich einen Rückruf von der Familienkasse bekommen. Die Sozialleistung für seine Tochter werden nicht als Einkommen berechnet.
herzlich Willkommen im INTAKT-Forum bei uns und vielen Dank für deine Rückmeldung, wie deine Frage von den zuständigen Fachleuten eingeordnet und bewertet wird.
Ich persönlich hätte ja auch dazu tendiert zu sagen, der vom Sozialamt für die Enkelin gezahlte Betrag ist ihr als zweckgerichtetes Einkommen zu ihrem Unterhalt zuzuordnen, aber wirklich gewusst oder eigene Erfahrungen habe ich nicht hierzu.
Auf jeden Fall ist das jetzt für deinen Sohn und euch eine beruhigende Nachricht.
Alles Gute weiterhin für ihn und euch bei der verantwortungsvolle Aufgabe das Kind mit groß zu ziehen und viel Freude daran.