Wenn "angemessene Vorkehrungen" nur nach Dienstplan gelten

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) hat einen langjährigen Rechtsstreit gegen die Deutsche Bahn verloren.

Es ging um etwas, das eigentlich selbstverständlich klingen sollte: dass Rollstuhlfahrer und andere Menschen, die einen Hublift zum Ein- und Aussteigen brauchen, diesen zu jeder Zeit bekommen, zu der Züge fahren und nicht nur dann, wenn gerade Personal verfügbar ist.

Seit 2017 kämpft die ISL dafür. Erst ein langes Schlichtungsverfahren, dann der Gang vor Gericht und jetzt, fast zehn Jahre später, eine Niederlage. Das Verwaltungsgericht Berlin und danach auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben die Klage abgewiesen.

Es geht hier nicht um eine Kleinigkeit oder um übertriebene Ansprüche. Es geht um die ganz einfache Frage, ob jemand spontan zum Arzt, zur Familie oder in den Urlaub fahren kann oder ob er vorher bangen muss, ob „heute jemand Zeit hat“. Für viele Familien mit einem Kind mit Behinderung, ist leider genau das der Alltag: Man plant nicht einfach eine Reise, man plant eine Reise mit Vorbehalt.

Die ISL-Geschäftsführerin Wiebke Schär bringt es auf den Punkt: Man bleibe weiterhin „vom guten Willen der DB abhängig“ statt einfach reisen zu können wie alle anderen auch.

Link zum vollständigen Artikel findest Du hier: https://kobinet-nachrichten.org/2026/07/10/deutsche-bahn-db-darf-menschen-mit-behinderungen-weiter-diskriminieren/