Werden von den 40 € Pflegehilfsmitteln auch Pflegefeuchttücher und Einmalhandschuhe bezahlt?

Hallo liebe Comunity,

ich bin von geburt an Vollblind und habe Motorische Einschränkungen mit den Händen.

Da ich bald eine Begutachtung für einen Pflegegrad habe, hätte ich ein par Fragen zu den Pflegehilfsmitteln.

Da mir nach dem Toilettengang auch der Hintern abgeputzt werden muss, sind für mich Pflegefeuchttücher und Einmalhandschuhe das wichtigste.

Bisher müssen wir sie immer noch selber bezahlen, weil ich ja noch keinen Pflegegrad habe.

Ich brauche im Monat auch 2 Packungen Feuchttücher und Einmalhandschuhe für die -Schule, weil ich auf einer Regelschule bin und dort das nartürlich nicht auf der Toilette vorätig ist.

Liebe Grüße

Jakob

Generell zählen Feuchttücher nicht zu den Pflegehilfsmitteln. Da müßte dann gegebenenfalls individuell eine Beantragung erfolgen. Was dir n Pflegehilfsmitteln zusteht, erfährst du im Sanitätshaus, bzw. in einer Apotheke und hängt teilweise auch von den jeweiligen Verträgen dieser mit Deiner Krankenkasse ab.
Einmal-Betteinlagen, Handschuhe, Einmalschürzen, Fingerlinge, Desinfektionsmittel etc. sind normal damit abgedeckt. Auch Betteinlagen zum Waschen können beantragt werden, aber die sind dann auf 2x im Jahr beschränkt.

Feuchte Toilettentücher und Feuchtücher nutzen auch Menschen ohne Handicaps und zählen eher zu den nicht notwendigen Pflegehilfsmitteln, bzw. gehören nicht zum Budget der Pflegehilfsmittel. Frag einfach dann im Sanitätshaus nach, was in deinem Fall möglich wäre.