Gehörlose Menschen können bis zum 28.02.2023 eine einmalige Pauschale in Höhe von 145€ beim Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS) beantragen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines SBA (Schwerbehindertenausweis) mit dem Merkzeichen GL. Dieses Merkzeichen muss auch bereits ab 1.06.22 eingetragen gewesen sein. Gleichwohl muss der Hauptwohnsitz in Bayern liegen!
Begründung: Gehörlosen Menschen enstehen bei der Bewältigung ihres Alltags nicht unerhebliche Kosten. Zum Beispiel auch Mehrkosten für einen Gebärdendolmetscher. Analog zum Blindengeld, wird Betroffenen nun diese Pauschale einmalig zuerkannt. Noch liegt nur dieser Einmalbeschluss seitens des Landtags vor, aber eigentlich sollte es auch zu einer Dauerberechtigung kommen. Das bleibt aber leider noch abzuwarten.
Liegt die Voraussetzung vor, dann sollte man sich ganz schnell an das (zuständige) ZBFS Bayern wenden, denn die Anträge können ab sofort und nur bis zum 28.02.23 eingereicht werden. Laut dem ZBFS ist diese Einmalzahlung anrechnungsfrei und an keinen bestimmten Verwendungszweck gebunden. Weiterführende Information und auch die Antragsunterlagen gibt es beim ZBFS Bayern