Wichtig für Bayern! - Neue Vorgabe Platzfreihalteregel für Werkstätten

Ab dem 14.06.2021 gilt auch in den Werkstätten die Platzfreihalteregel. So können ab dem Zeitpunkt auch bereits geimpfte, oder genesene Personen, die an einer einschlägigen Grunderkrankung leiden, wieder an der Betreuung teilnehmen.

Personen, die an einer einschlägigen Grunderkrankung leiden und nicht geimpft wurden/oder genesen sind, eine Infektion mit COVID 19 einen schweren Verlauf nehmen könnte, die nicht in der Lage sind, die notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen auch unter Zuhilfenahme von Unterstützungsleistungen einzuhalten, fallen gegebenenfalls nicht unter die Neuregelung. Dieses sollte im Einzelfall mit der Einrichtung besprochen werden.