Wichtig für Bayern! - Neue Vorgabe Platzfreihalteregel Tagesförderstätten

Da in den Einrichtungen der Behindertenhilfe die Impfquoten sehr hoch und auch überwiegend bereits abgeschlossen sind, wird die die Platzfreihalteregel auch ab dem 14.06.2021 wieder Anwendung finden. Die Härtefallprüfung könnte aber gegebenenfalls eine weitere Aussetzung in bestimmten Fällen ermöglichen. Dieses müsste dann mit der Einrichtung besprochen werden.

Die neue Regelung könnte ein Lichtblick für Menschen mit hohem Hilfebedarf bedeuten. Nicht wenige von ihnen befinden sich seit März 2020 in einer überwiegenden Isolation. Träger von Einrichtungen sind nun gefordert, den gesetzlichen Anspruch von Tagesförderstätten Besuchern, ab 14.06.2021 zu ermöglichen, bzw. stehen nun unter Druck, den Besuch der Tagesförderstätte auch durchzuführen.