Wichtige Urteile zum Behindertentestament

Zweckidentität zwischen Barbetrag und Zuwendungen aus Behindertentestament

Das SG Stuttgart hat entschieden, dass testamentarisch angeordnete Zuwendungen aus einem sogenannten Behindertentestament der Gewährung eines Barbetrages im Rahmen einer stationären Unterbringung entgegenstehen können.

Begründung: Zuwendungen aus dem Behindertentestament seien ebenso wie der Barbetrag dazu gedacht, den gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu decken. Somit bestehe eine Zweckidentität.

Quelle: Juris

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Die Richter gingen davon aus, dass die Erblasser eine solche Änderungsmöglichkeit ihrer gemeinsam getroffenen Vereinbarung eingebaut hätten, wenn sie die Umstände der Behinderung hätten voraussehen können. Darum entspreche das Behindertentestament dem hypothetischen Willen des Ehepaares und sei damit wirksam.

Volltext des Urteils: openjur