Wichtiges Urteil zu Assistenzleistungen für Schulkinder an Nachmittagen und Wochenenden

Lüneburg (kobinet) "Schulkinder, die im Familienhaushalt leben, können auch Assistenzleistungen an den Nachmittagen, die sie zu Hause verbringen, erhalten. Die allgemeine Unterhaltspflicht der Eltern aus § 1601 BGB umfasst zwar auch pflegerische und medizinische Unterstützung. Der behinderungsbedingte Bedarf an Assistenzleistungen geht jedoch darüber hinaus und führt zu einer entsprechenden Pflicht des Eingliederungshilfeträgers, dieses Angebot zu erbringen.

Quellenangabe und ausführliche Information Kobinet 19.5.25

https://kbnt.org/srtxz19

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