Hallo,
ich bin auf der Suche nach dem Freibetrag an Barvermögen, den Eltern haben dürfen, sobald der Bezirk Unterfranken die Kosten für einen Wohnheimplatz übernehmen soll.
Meine Tochter ist 43 Jahre alt. Vor einigen Wochen fragte ich nach Adressen von Wohnheimen. Es geht um Heimunterbringung, die vom Bezirk Unterfranken finanziert werden soll. Je mehr ich mich mit der Realisierung befasse, desto mehr Fragen tauchen auf. Mir geht es um die Freigrenzen von Vermögen für den volljährigen behinderten Menschen und für die Eltern. Die Eltern haben ein Einfamilienhaus, in dem sie leben. Barvermögen ist ebenso vorhanden.
Ab welcher Freigrenze zieht der Bezirk Unterfranken das Vermögen der Eltern heran, womit sie dann die Heimunterbringungn mit finanzieren müssen?
Der Vater ist Rentner. Die Mutter war in den letzten Jahren nur für die Pflege und Betreuung der behinderten Tochter zuständig. Sie wird sich eine Arbeit suchen und ebenso Geld verdienen.
Sobald deine Tochter Grundsicherung bezieht, beträgt ihr Freibetrag 10000€. Grundsicherung steht erwachsenen Menschen unter bestimmten Vorraussetzungen unabhängig vom Wohnheimplatz ab dem 18. Geburtstag zu. Ihr bleibt erstmal außen vor. Nur beim Kindergeld sind es 100 000€ Jahreseinkommen der Eltern.
Zum Antrag auf Grundsicherung nach SGB 12 muss man ja auch eine Vermögenserklärung ausfüllen. Du kannst diesen Antrag und die Vermögenserklärung auf der Seite vom Bezirk runterladen und dir schon mal anschauen. In diesem Antrag wird dann auch die Miete etc. des Wohnheimplatzes aufgeführt. Aus den Angaben und der Vermögenserklärung errechnet dann der Bezirk die Grundsicherung und der Wohnheimträger zieht sich dann seinen Anteil vom Konto deiner Tochter ein.
Sollte deine Tochter noch nie Grundsicherung bezogen haben, wovon ich jetzt nicht ausgehe, dann kann es sein, dass ein anderes Formular als Erstantrag genutzt werden muss.
Liebe Kirsten,
Danke für die Antwort.
Meine Tochter bezieht aktuell Grundsicherung vom hiesigen Landratsamt. Ich habe verstanden, dass sie diese, nach dem Umzug ins Wohnheim, vom Bezirk bekäme.
In dem einen Antrag steht ein Jahresfreibetrag von 100.000,- Euro für die Eltern, die für die Zuzahlung nicht herangezogen werden. Habe ich das richtig verstanden?
(Bei uns geht es um ein Einfamilienhaus, in dem wir leben, und um Barvermögen.)
Das ist richtig. Und es geht bei den Eltern auch um das Jahreseinkommen und nicht um ein Barvermögen auf der Bank. Zumindest momentan noch und ich hoffe, es bleibt auch noch so. Ich hoffe, ihr habt ein Behindertentestament? Wenn nicht, wäre es sehr empfehlenswert, wenn ihr das nachholt.
Ich möchte nochmal anders herum fragen:
Die Höhe des Barvermögens auf dem Bankkonto wird nicht in die Berechnungen der Zuzahlungen einbezogen?
Danke Michaela