Wohin, wenn Kinder erwachsen geworden sind, oder wenn Eltern nicht mehr können?

Die letzten Jahre hat sich das Thema Wohnen zu einem Dauerbrenner entwickelt. Verzweifelte Eltern suchen einen Platz und werden abgewiesen. Oft sind es zunehmend die Menschen mit komplexer Behinderung, für die keine freien Plätze vorgehalten werden können. Die Begründung fällt nicht schwer und man könnte es sogar nachvollziehen. Fehlendes Personal, nicht mehr einhalten können der Fachkraftquote und teilweise mag es auch an der Fehlplanung und an den viel zu niedrig verhandelten Pflegesätze liegen. Wen trifft die Schuld und warum erreichen Eltern zunehmend Hiobsbotschaften? Warum werden Menschen zunehmend in die Altenhilfe verschoben? Raus aus der Eingliederungshilfe, rein in die Pflege und betreut von einem völlig überforderten Personal. Der Mensch mit komplexer Behinderung ist nicht krank, ist nicht alt und ist doch noch gar nicht mit seinen Bedürfnissen an seinem Lebensabend angekommen. Menschen mit komplexer Behinderung haben meist eine geistige Behinderung. Jahrelang wussten Eltern ihre Kinder in einer entsprechenden Einrichtung (mehr oder weniger) gut aufgehoben und nun plötzlich (?) Schieflage, Unterbesetzung, bauliche Mängel, Vorgaben, die eigentlich mit gutem Willen angedacht wurden, und ein betroffener Mensch wird aus allem herausgerissen, kommt nicht mehr damit zurecht, zieht sich zurück, stirbt womöglich. Die Eltern bereits tot, konnten einst die Augen mit ruhigem Gewissen schließen, dass ihr Kind laut Träger bis ans Lebensende versorgt und durch diesen behütet wird. Das war einmal. Dieses so mit viel Hoffnung verbundene, von Geburt bis ans Lebensende, ist schon lange vorbei. Und dann dieser fürchterliche Satz, den Eltern oftmals zu hören bekommen: Eltern können oftmals nicht loslassen.

Ich frage mich schon, wohin die momentane Entwicklung in der Behindertenhilfe unterwegs ist und wieviel von der Umsetzung des BTHG´s denn bitte bei den Menschen mit komplexer Behinderung überbleiben wird?

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Es ist eine Katastrophe mit Ansage und es wird m.E. immer noch nicht mit voller Kraft eine Lösung gesucht.

Die verzögerte Besetzung offener Stellen führt dazu, dass Angebote zurückgefahren werden müssen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen sehen sich aufgrund des Personalmangels häufig einer erhöhten Arbeitsbelastung ausgesetzt. Dadurch ist die Versorgungssicherheit von Menschen mit Behinderung gefährdet, vor allem, weil schon jetzt Angebote insbesondere für Menschen mit intensivem Assistenzbedarf fehlen. Angehörige suchen händeringend und oftmals monatelang nach freien Plätzen.

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Der Text von Fritz Bremer stammt vom November 2016.

Das Bundesteilhabegesetz wird eine Reihe positiver Wirkungen entfalten - insbesondere für die Menschen mit Behinderung, die auf dem ersten Arbeitsmarkt berufstätig sind, eigenes Einkommen oder auch Vermögen haben. Andere Gruppen von Menschen mit Behinderung - vor allem psychisch erkrankte, seelisch behinderte Menschen, sinnesbeeinträchtigte und auch geistig und körperlich schwer behinderte Menschen und ihre Angehörigen werden mit einem Verlust oder der Verunsicherung ihres Rechtsanspruchs auf Eingliederungshilfe/Teilhabeleistung und dem Verweis und der Begrenzung auf medizinische Rehabilitation und auf Pflegeleistungen zu tun bekommen.

Bundesteilhabegesetz - Fritz Bremer.pdf (162,7 KB)

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