Wohnplatz an Tätigkeit in WfbM gekoppelt

Unser Sohn befindet sich aktuell im Aufnahmeverfahren für einen Platz in der besonderen Wohnform. Im Rahmen den gemeinsamen Gespräches wurde seitens er Leitung Servicepool Beratung & Förderung die Bedingung geäußert, dass eine Zusage für den Wohnplatz zwingend an die Aufnahme einer Beschäftigung in der Einrichtungseigenen WfbM gekoppelt ist.

Zurzeit ist unser Sohn bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt.

Wie können wir reagieren?

Leider liegt es meistens an der Finanzierungsform, an ausgehandelten Fahrdiensten, Verträgen, etc.

Einfach mal nachfragen.

Bei meinem Sohn war es auch mit der Vorgabe verknüpft, in die trägereigene Tagesförderstätte wechseln zu müssen.

Für ihn war es letztendlich auch mit positiven Eindrücken verbunden.