Unser Sohn befindet sich aktuell im Aufnahmeverfahren für einen Platz in der besonderen Wohnform. Im Rahmen den gemeinsamen Gespräches wurde seitens er Leitung Servicepool Beratung & Förderung die Bedingung geäußert, dass eine Zusage für den Wohnplatz zwingend an die Aufnahme einer Beschäftigung in der Einrichtungseigenen WfbM gekoppelt ist.
Zurzeit ist unser Sohn bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt.
Wie können wir reagieren?