Guten Tag,
ich bin neu in diesem Forum und habe fleißig gesucht, aber leider keine Lösung für meine Frage gefunden (auch kein Merkblatt mit Erläuterungen für das betreffende Formular der Familienkasse - das „KG 4l“).
Mein Sohn ist 45 Jahre alt und ich beziehe Kindergeld für ihn, seit er 18 Jahre alt war.
Leider konnte er, bedingt durch seine seelische Erkrankung, nie eine Ausbildung anfangen und einen Beruf erlernen.
Er lebte in Wohnheimen von sozialtherapeutischen Einrichtungen - jetzt auch seit sieben Jahren im BeWo.
Er ist im LT24 einer Einrichtung beschäftigt, und ist dort momentan neun Stunden in der Woche.
Nun stand eine Kindergeldprüfung der Familienkasse Magdeburg an (er hat einen Schwerbehindertenausweis) und es gab einen Schriftwechsel, mit der Forderung, eine „Ärztliche Bescheinigung zum möglichen Umfang der Erwerbstätigkeit“ von seinem Psychiater ausfüllen zu lassen.
Die beiden Sprechstundenhilfen wussten jedoch nicht, wie die beiden Zeiträume (von/bis, der zweite Zeitraum bezieht sich auf "nein, das Kind ist nicht in der Lage, länger als 15 Stunden zu arbeiten), die im Formular ausgefüllt werden sollen, auszufüllen sind.
Ob der Arzt selber dies wüsste, bezweifelten sie - sie würden aber schauen, was möglich wäre.
Ich habe ihnen gesagt, das ich auch nebenbei mich erkundigen würde, da ich andere Formulare für die Familienkasse hatte, zu denen es online Erläuterungen/Erklärungen gab.
Nur fand ich nichts dergleichen für das Formular „KG 4l“.
Können Sie mir in diesem Punkt weiterhelfen?
Danke schonmal im voraus für die Mühen,
R. Steinmetz