Zeiträume bei der "Ärztlichen Bescheinigung zum möglichen Umfang der Erwerbstätigkeit"

Guten Tag,

ich bin neu in diesem Forum und habe fleißig gesucht, aber leider keine Lösung für meine Frage gefunden (auch kein Merkblatt mit Erläuterungen für das betreffende Formular der Familienkasse - das „KG 4l“).

Mein Sohn ist 45 Jahre alt und ich beziehe Kindergeld für ihn, seit er 18 Jahre alt war.

Leider konnte er, bedingt durch seine seelische Erkrankung, nie eine Ausbildung anfangen und einen Beruf erlernen.
Er lebte in Wohnheimen von sozialtherapeutischen Einrichtungen - jetzt auch seit sieben Jahren im BeWo.
Er ist im LT24 einer Einrichtung beschäftigt, und ist dort momentan neun Stunden in der Woche.

Nun stand eine Kindergeldprüfung der Familienkasse Magdeburg an (er hat einen Schwerbehindertenausweis) und es gab einen Schriftwechsel, mit der Forderung, eine „Ärztliche Bescheinigung zum möglichen Umfang der Erwerbstätigkeit“ von seinem Psychiater ausfüllen zu lassen.

Die beiden Sprechstundenhilfen wussten jedoch nicht, wie die beiden Zeiträume (von/bis, der zweite Zeitraum bezieht sich auf "nein, das Kind ist nicht in der Lage, länger als 15 Stunden zu arbeiten), die im Formular ausgefüllt werden sollen, auszufüllen sind.

Ob der Arzt selber dies wüsste, bezweifelten sie - sie würden aber schauen, was möglich wäre.

Ich habe ihnen gesagt, das ich auch nebenbei mich erkundigen würde, da ich andere Formulare für die Familienkasse hatte, zu denen es online Erläuterungen/Erklärungen gab.
Nur fand ich nichts dergleichen für das Formular „KG 4l“.

Können Sie mir in diesem Punkt weiterhelfen?

Danke schonmal im voraus für die Mühen,
R. Steinmetz

Guten Tag zuerst mal und schön, dass Ihr zu uns gefunden habt.

Die Fragen zum Kindergeld für erwachsene Kinder stellen sich immer wieder und auch hier im Forum. Über die Suchfunktion kommt man auf diverse Beiträge und auch auf ein Erklärvideo von uns.

Wertvolle Infos finden sich auch in der immer wieder aktualisierten Infobroschüre vom BVKM.

Neuerungen seit 2025

Jedenfalls gibt es spezielle Formulare für eine Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung und werden von speziell geschulten Mitarbeitern geprüft.

Leider zieht das dann eine fehlende Möglichkeit der Nachfrage am Telefon mit sich nach.
Vielleicht finden sich Antworten unter den Beiträge. Die man bei uns im Forum findet, oder in der Genannten Broschüre. Oft können die Betreutenverwaltungen von Einrichtungen auch weiter helfen.
Die Lebenshilfe hält auf ihren Seiten auch Informationen bereit!

Übersicht Formulare findet man bei der Bundesagentur für Arbeit:

KG 4l

KG 4e

formular kg 4 l kindergeld einfach mal googeln. KI hilft vielleicht auch bisschen weiter.

Viel Erfolg erstmal.

Vg
Kirsten vom Team intakt

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Im Prinzip muss die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr, gegebenenfalls bei bereits älteren Kindern auch 27 Jahren eingetreten sein.
Das Kind kann sich nicht selbst unterhalten.
Das erlaubte Einkommen wird nicht überschritten.
Dann besteht auch der Anspruch unter den bestimmten Voraussetzungen auf Kindergeld lebenslang.

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Guten Tag nochmal,

danke für Ihre/Deine Ausführungen - sie helfen mir schon sehr.

Gefunden habe ich letztlich, dass der Arzt die Punkte „von“/„bis“ scheinbar so ausfüllen soll, das zumindest der zeitliche Umfang von einem Jahr (bis eine erneute Prüfung stattfinden soll) gegeben ist.

Ich setzte mich morgen mit der Praxis in Verbindung, zwecks Absprache.

Was die Möglichkeit der telefonischen Nachfrage betrifft, so habe ich im zuständigen Amt in Magdeburg niemanden erreichen können - trotz mehrfachen und auch längeren Versuchen.

Wie gesagt, ich bedanke mich für die guten Hinweisen, besonders dem „bvkm“.

Viele Grüße,
R. Steinmetz

Hallo Pedreiro,
zu dem Formular kann ich leider nichts beitragen (außer dass es für mich logisch erscheint den Beginn der seelischen Erkrankung zu nennen und den Arzt die voraussichtliche Dauer (die ja auch u.U. lebenslang sein kann) eintragen zu lassen .

Bezieht dein Sohn Grundsicherung nach SGB XII für Menschen im Alter und Erwerbsminderung?
Wenn ja, dann ist die Voraussetzung, dass eine dauerhafte, vollständige Erwerbsminderung festgestellt wurde durch den Rententräger. Definiert ist die volle, dauerhafte Erwerbsminderung , dass man wegen Behinderung oder Krankheit auf Dauer nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann und zwar in einem Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Diese Feststellung bzw. der Bezug von Grundsicherung nach SGB XII würde beweisen, dass dein Kind nicht arbeiten und selber unterhalten kann ( es sei denn, es verfügt über ein entsprechend hohes Vermögen, aber dann hätte er auch kein Anrecht auf Grundsicherung ). Das würde ich dann der Kindergeldkasse mitteilen und entsprechend die Nachweise beifügen.

Übrigens , mein Kind ist dauerhaft und voll erwerbsgemindert, trotzdem überprüft die Kindergeldkasse spätestens alle 5 Jahre, ob es noch berechtigt sei.

Alles Gute und viele Grüße
amai

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Hallo Pedreiro,
was die Unmöglichkeit betrifft jemanden telefonisch zu erreichen: mir hat man dazu einmal geraten eine Mail mit den entsprechenden Geschäftszeichen und Telefonnummer zu schreiben und um einen Rückruf zu bitten. Hatte die benötigten Infos dann aber anderweitig bekommen.
LG,
amai

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Hallo amai,

danke für Deinen Rat mit der mail. Er wird mir bestimmt noch nützlich sein.

Es hat sich scheinbar geändert, das die Familienkasse vor Ort nicht mehr zuständig ist -wegen der Schwerbehinderung nach Magdeburg ausgelagert wurde.
Aber noch einmal… ein guter Tipp.

Mein Sohn bezieht Grundsicherung nach SGB XII, muss jedoch alle paar Jahre eine amtsärztliche Untersuchung, von der Rentenversicherung mitmachen.
Es ist also scheinbar noch nicht abgeschlossen.

Der momentane Stand ist, dass er seine neun Stunden pro Woche in der Einrichtung verbringt.
Das gute ist jedoch, das er soweit zufrieden ist, was mich denn auch wieder freut.

Ja, auf der einen Seite könnte man froh sein, das noch Interesse an der Zukunft unserer Kinder zu bestehen scheint - auch wenn es eher ums Finanzielle geht, am Ende.
Jedoch bringt es auch jedes Mal ein gewisses Durcheinander mit sich, sowie das Aufwenden großer Energien, um die Angelegenheit für eine, wie Du auch schreibst, ungewisse Zeit zu regeln.

Viele Grüße,
Pedreiro