Zweitversorgung für Kindergarten oder Schule

Wichtige Infos des BVKM in Bezug auf die Bedingungen für die Genehmigung bzw Ablehnung einer Zweitversorgung.

Ganz pauschal zusammengefasst: Bei Therapiestühlen, die nicht oder nur schlecht täglich transportiert werden können, müssen die Kosten für die Zweitversorgung übernommen werden. Bei Rollstühlen, die leicht und klappbar sind, müssen die Kosten für die Zweitversorgung nicht übernommen werden.

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