Aberkennung Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis

Hallo zusammen,
mein Sohn hat das fragile X-Syndrom ( u.a. Intelligenzminderung ) und besitzt einen Schwerbehindertenausweis 80%, Merkzeichen GBH. Er ist kürzlich 18 geworden und promt will das Versorgungsamt das Merkzeichen H aberkennen !
Begründung ist, das infolge der Reifungsprozesses die wegen der Behinderung erforderlichen Maßnahmen selbstständig und eigenverantwortlich durchgeführt werden können, die vorher von Hilfspersonal geleistet oder überwacht werden mussten.
Da das 18. Lebensjahr vollendet wurde, steht das Merkzeichen H nicht mehr zu.
Ich möchte dagegen Einspruch einlegen, da mein Sohn nur geringfügig Selbstständig ist ( er kann z.B. sich nicht unbeaufsichtigt im Straßenverkehr aufhalten etc. )
Wo kann ich hierfür Hilfe bekommen, da ich nur wenig Ahnung habe wie ich diesen Einspruch anfertigen und Begründen kann ?
Danke im Vorraus
Grüße

Hallo @Keller71,

willkommen bei Intakt.
Schau mal in den Beitrag Kein Entzug des Merkzeichens “H” nur wegen Volljährigkeit. Dort ist ein Gerichtsurteil aufgeführt, das dir vielleicht weiterhelfen kann.

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