Abzweigung Kindergeld an Schwester

Hallo zusammen,
ich möchte erst einmal sagen, dass ich froh in eine Seite gefunden zu haben, wo gleichgesinnte sich austauschen. So fühle ich mich nicht alleine mit all den Schwierigkeiten die einen so begleiten.
Und nun zu meinem Anliegen.
Mein Bruder hat Trisomie 21 und lebt in einem Wohnheim. Ich habe seit ca, 10 Jahren das Kindergeld erhalten, eine sogenannte Abzweigung von meiner Mutter, da ich meinen Bruder regelmäßig besuche, Urlaub tätige etc.
Ich bin auch Betreuerin über meinen Bruder.
Nun ist meine Mutter im November 2020 verstorben. Die Pflege und der anschließende Tod hat mich aus der Bahn geworfen und hatte schwere Depressionen.
Ich habe dadurch ganz vergessen der Familienkasse dieses mitzuteilen. Dieses habe ich jetzt nachgeholt und wurde aufgefordert das zu Unrecht geflossene Kindergeld (Die Kindergeldfestsetzung hat sich nach dem Tod des Kindergeldberechtigten auf andere Weise erledigt )zurückzuzahlen.
Da ich das Geld für diverse Dinge( Keidung, Urlaub…) genutzt habe, ist die vollständige Summer nicht mehr vorhanden.
Ich sehe ein, dass das Kindergeld zurückzuzahlen ist, aber es ist mir unmöglich die komplette zu zahlen.
Im Schreiben steht ausführlich, dass eine Ratenzahlung nicht in Frage kommt.
Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht ?
Mich würde außerdem interessieren, ob meinem Bruder nun kein Kindergeld mehr zusteht?
Schließlich bleiben ja die Kosten bestehen. Ich war im Glauben, dass das Kindergeld für Menschen mit Behinderung ein Leben lang besteht.
Ich stehe neben der Spur und weiß einfach nicht mehr weiter.
Ich möchte mich jetzt schon mal bedanken für das Interesse meinen Beitrag zu lesen

Guten Abend,

heute nur ganz schnell erst mal ein herzliches Willkommen bei uns in der Community. Morgen gibt es dann sicher auch mehr Info. Vorab, grundsätzlich bist Du auch möglicherweise berechtigt, das Kindergeld zu beziehen.
Wenn Du magst, schreibe bitte mal wo das Geschwisterkind wie lebt, welche Gelder ihm zufließen, also durch Werkstatt, oder ob es in eineine Tagesförderstätte geht.
Bist Du der gesetzl. Betreuer? Bekleidungsbeihilfe läuft sehr wahrscheinlich über das Girokonto, auf dem die Grundsicherung läuft. D.h. wahrscheinlich kannst du noch die Aufstellung der aufgelaufenen Kosten an Bekleidung an den Einrichtungsträger schicken, sollte das Geschwisterkind in einem Wohnheim leben. Viele Fragen vorab, aber wir können dir sicher weiterhelfen. Du findest Infos auch auf unseren Infoseiten, versuche es über die Suchfunktion mit Kindergeld für erwachsene Kinder. Oder aber Google mal nach dem Ratgeber vom BVKM zum Thema Kindergeld. Desweiteren findest du auch Infos auf der Seite vom Bundesministerium zum Thema.
Geschwisterkinder sind Kindergeld berechtigt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

LG
Kirsten vom Team intakt.Info

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Für dich noch schnell eine Linkliste. Vielleicht findest Du schon passende Infos:

https://bvkm.de/ratgeber/kindergeld/

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Geburt/Kindergeld/_documents/VordruckebehKind.html

Vielen, lieben Dank für deine Antwort, Kirsten.
Mein Bruder lebt in einem Behindertenwohnheim. Manchmal habe ich Michael( so heißt mein Bruder) auch am Wochenende bei mir. Wenn nicht, dann hole ich ihn aber regelmäßig ab und wir unternehmen etwas zusammen.
Michael ist geistig sehr schwer beeinträchtigt und kann keine Unternehmungen selbstsändih unternehemen.
Er bezieht eine Rente von knapp 700€, das Pflegegeld geht an die Diakonie. Da er Miete und Lebensbedarf zahlen muss, bekommt er Wohngeld.
Das schon mal vorab. Wenn es wichtig ist, dass ich alles genau aufzählen muss, dann werde ich dieses nachholen.
Liebe Grüße

Hallo Stephi,

auch hier nochmal von mir ein herzliches Willkommen in der Community. :slightly_smiling_face:

Wir haben, ergänzend zu Kirstens Antwort, einen ausführlichen Fachbeitrag genau zu deinem Thema. Du kannst ihn hier finden Kindergeld für volljährige Kinder mit Behinderung.

Grundsätzlich wird die Zahlung von Kindergeld in deinem Fall daran festgemacht, ob das jährliche Einkommen deines Bruder unter bzw. über dem Grundfreibetrag liegt.

Ich denke, dass du in dem Beitrag zusätzlich einige hilfreiche Infos finden wirst. :slightly_smiling_face:

Liebe Grüße,

Joshua

Vielen, vielen, Dank, Joshua.

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Hallo Stephi,

an den Tagen, an denen dein Bruder bei dir zuhause ist und über Nacht bleibt, steht dir das Pflegegeld auch zum Beispiel zu. Du kannst das auch noch rückwirkend geltend machen. Dazu brauchts Du die Bescheinigung über die Abwesendheitstage vom Wohnheim. Diese Aufstellung reichst du bei der zuständigen Pflegekasse mit einem entsprechenden Formular und der Bestätigung, dass sich dein Bruder bei dir zuhause in Obhut befand und versorgt wurde ein. Dieses Formular erhältst du im Internet, oder aber du rufst bei der Pflegekasse an und bittest um die Zusendung eines solchen Formulars. Der erste und letzte Tag zählen dabei auch jeweils als ein voller Tag. Zusätzlich kannst Du auch Pflegehilfsmittel aus dem Budget deines Bruders für ihn bekommen. Was das Kindergeld betrifft würde ich dir empfehlen, als erstes einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse zu stellen und zwar ab dem Tod eurer Mutter. Wohl gibt es meines Wissens das Kindergeld nicht rückwirkend, aber vielleicht verhält es sich in éurem Fall ja auch noch anders. In dem Antrag (kannst du dir im Internet runterladen) darauf achten, dass es ein Antrag für erwachsene Kinder mit Behinderung ist, trägst Du die Einküfte ein. Das heißt, z.B. die Rente, aber auch die Eingliederunghilfe, die im Monat für deinen Bruder dem Wohnheim aus der öffentlichen Kasse gezahlt werden. Das könnten so um die 5000€ sein. Sicher liegt ja auch ein Grundsicherungsbescheid vor? Diese zählt auch zur Sicherung des Lebensunterhaltes deines Bruders und muss eingetragen werden. Entsprechende Zahlen findest du im Grundsicherungsbescheid. Alles zusammen wird dann gegeneinander aufgerechnet und übersteigt dann der Betrag einen bestimmten Grundfreibetrag, dann besteht kein Anspruch auf Kindergeld und wird abgewiesen. Am besten reichst du mit dem Antrag auch gleich alle Ausgaben, die du für deinen Bruder getätigt hast mit ein. All diese Informationen findest du auch in dem Ratgeber vom BVKM. Bei weiteren Fragen einfach melden. Es wäre aber sinnvoll, noch in diesem Jahr einen Antrag zu stellen.
Sollte dein Bruder in einem Wohnheim der Behindertenhilfe nach §SGB11 mit Versorgungsvertrag leben, verhält es sich zahlenmässig noch etwas anders. Berechnungsbeispiele findest du in der Broschüre vom BVKM. Rechtliche Beratung dürfen/können wir hier leider nicht durchführen. Solltest du nicht weiterkommen wäre es sinnvoll Hilfe und Unterstützung beim VDK oder auch Fachdienst des Einrichtungsträgers einzuholen. Auch eine EUTB (unabhängige Beratungsstelle) könnte evtl. weiterhelfen.

Viel Erfolg

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Hallo Stephi,

momentan treffen einige Fragen zum Thema Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung bei uns ein. Es wird dahingehend generell regelmässig seitens der Behörde geprüft. Wie weit bist du mittlerweile mit deinen Problemen gekommen? Das Recht auf Kindergeld, bzw. die Voraussetzungen dazu waren ja auch vor dem Tod eurer Mutter vorhanden. Durch den Tod, hat dein Bruder aber nicht die Voraussetzung dazu verloren. Es würde dir dann eigentlich auch weiterhin zustehen. Allenfalls wenn sein Einkommen über einer jedes JAhr neu festgesetzten Höchstgrenze liegt, verliert er den Anspruch und damit auch du das Recht auf den Bezug des Kindergeldes. Dafür werden die Voraussetzungen durch die Kindergeldkasse alle 3 Jahre überprüft. In einem weiteren laufenden Thread hier auf intakt, habe ich erst wieder einige Tipps und Hinweise dazu eingestellt. Auch Joshua hatte dir ja den Tipp für unseren Fachartikel gegeben. Können wir dir gegebenfalls och weiterhelfen? Es wäre ja wirklich schlimm, wenn du das Kindergeld auch noch zurückzahlen müsstest. Auch Geschwistern noch dazu wenn du dich ja um deine Schwester weiterhin kümmerst, kann Kindergeld ausbezahlt werden. Noch ein Hinweis: Wenn ich mich richtig erinnere, hast du auch die Betreuung für deine Schwester seitens des Gerichtes übernommen. Damit hast du das Recht, jedes Jahr die Pauschale für die Unkosten bei Gericht zu beantragen. Ein formloser Antrag an das Betreuungsgericht mit Angabe deiner Bankverbindung reicht dafür aus. Die Pauschale muss jährlich pünktlich beantragt werden, sonst verfällt diese. Ich selbst nehme das immer zum Geburtstag zusammen mit der jährlich gewünschten Aufstellung zur Überprüfung durch das Betreuungsgericht vor. Bei weiteren Fragen melde dich bitte gerne wieder.
Liebe Grüße

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Hallo Kirsten,
vielen, dank für deinen Beitrag.
Ich habe das zuviel gezahlte Kindergeld zurückzahlen müssen, da das an mich augezahlte Kindergeld, ja nur eine Abzweigung ( von meiner Mutter )gewesen ist.
Der Anspruch auf Kindergeld besteht nur wenn die Eltern leben, bei Tod erlischt dieser.
Ich habe es auch aufgegeben mich mit dem Amt auseinanderzusetzen. Mein Bruder bezieht eine kleine Rente und bekommt Wohngeld um die Miete und Verpflegung im Wohnheim zu finazieren.
Mehr scheint ihm nicht mehr zuzustehen.

Ja Kirsten, die Aufwandspauschale bekomme ich jährlich. Auch für diese Info, danke.
Es ging mir bei meiner Frage auch nicht darum was mir, sondern was meinem Bruder zusteht. Wie bereits erwähnt, scheint alles ausgeschöpft zu sein.
Nochmals danke.
Grüße Steffi

Liebe Steffi,

wir hätten Dir so gerne weitergeholfen. Eigentlich steht auch Geschwisterkindern das Kindergeld zu, wenn Sie die Betreuung des Geschwisterkindes übernehmen und das zu betreuende Geschwisterkind sich nicht selbst unterhalten kann.

Bei Kindern, die aufgrund ihrer Behinderung auch als Erwachsene nicht selbstständig für sich sorgen können, besteht lebenslang Anspruch auf Kindergeld. Übernehmen Geschwister die Betreuung, erhalten sie die staatliche Zahlung bei Vorliegen der Voraussetzungen.

Leider endet es oftmals in reiner Bürokratie und ich kann nachvollziehen, dass du es darauf beruhen lassen möchtest. Dass du es zurückzahlen musstest, finde ich hingegen wirklich sehr traurig. Ich wünsche dir und deiner Schwester alles Gute. Bleibt gesund.

Viele Grüße
Kirsten