Liebe Eltern, liebe Interessierte,
ab dem 1. November 2022 können sich Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe auch durch einen vertrauten Mitarbeitenden eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe begleiten lassen. Es ändert sich hierfür der §113 SGB IX, indem zwei Absätze ergänzt werden.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) eine Orientierungshilfe (PDF-Download) zu den Änderungen bezüglich der Assistenz im Krankenhaus erarbeitet.
Weitere Informationen zu dem Thema findest Du auch auf der Seite des bvkm.
Wenn Du darüber hinaus auch noch etwas zu Begleitpersonen im Krankenhaus erfahren möchtest, dann schau doch mal in unserem Fachbeitrag zu diesem Thema vorbei