Coronazeit - Beratungsstellen

Hallo Zusammen

Ich suche eine gute Beratungsstelle.
Mein Sohn ist 4,5 Jahre alt und darf zur Zeit nicht in den Kindergarten (zu hohes Ansteckungsrisiko bezüglich Corona), daher bin ich als Erzieherin ins Homeoffice gegangen. Dort arbeite ich nun meistens Nachts, da es sonst sehr schwierig ist die Ruhe dafür zu finden.

Zudem versuche ich meinem Kind mit der gesamten Förderung gerecht zu werden.

Dort kommen finanzielle Probleme auf, da ich meine Stunden aus finanziellen Gründen nicht runterschrauben kann.

Kennt jemand eine gute Stelle die mich individuell Beraten kann? Und sich auch mit Ansprüchen bezüglich Pflegegrad und Schwerbehinderung auskennt?

Danke schonmal

liebe Grüße

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Hallo Franziska,

das klingt nach einer sehr herausfordernden Situation, in der ihr euch gerade befindet! Ich hoffe, dass Du hier noch hilfreiche Antworten zu deiner Frage bekommst. Auch wenn ich noch nicht direkt weiterhelfen kann; habe ich schon mal ein paar Fragen, die im Weiteren dann bei der Beantwortung auch nützlich sein könnten:

Hat dein Sohn bereits eine Diagnose bzw. einen Pflegegrad und eine Schwerbehinderung „zuerkannt“ bekommen / ist das schon „durch“?
Ist die Einrichtung, in der dein Sohn gewöhnlich während deiner Arbeitszeit betreut wird, wegen Corona geschlossen, oder darf dein Sohn aufgrund seines mutmaßlich höheren Risikos bei einer Ansteckung nicht in die Einrichtung?
Vielleicht ist es auch hilfreich, gerade was Beratungsstellen angeht, das betreffende Bundesland zu wissen- nur wenn das für dich Okay ist natürlich.

Liebe Grüße,
Judith

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Hallo Judith,

Ja, mein Sohn hat einen Pflegegrad (4) und einen Ausweis (90%).

Mein Sohn das nicht in die Einrichtung, da er zu gefährdet ist :frowning:

Wir wohnen im Kreis Coesfeld (NRW).

Liebe Grüße :slight_smile:

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Hallo Franziska,

das ist ganz sicher eine schwierige Situation, die derzeit etliche Eltern betrifft.
Wenn du deine Stunden nicht reduzieren kannst, ist es vielleicht möglich, dass du zumindest stundenweise eine Person aus deinem engsten Bekanntenkreis über die Verhinderungspflege für die Betreuung deines Sohnes engagierst?

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Hallo Inge

Ja, das habe ich. Meine Schwester passt regelmäßig auf meinen Sohn auf und meine Eltern wohnen mit im Haus.
Aber es sind einige Stunden die ich auch zum Einkaufen, Haushalt und Arbeiten benötige. In dem Fall ist es fast unmöglich das alles zu schaffen. Und im „normalen“ Leben besteht auch kein Problem. Aber ohne Kita und der anderen Förderung kommen halt mehr Aufgaben auf mich zu um meinem Sohn gerecht zu werden…

Liebe Grüße

Franziska

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Hallo @Franziska93 ,

ich dachte erst, dass diese Entschädigung eventuell helfen könnte. Ob Anspruch vorliegt, müsstest Du individuel klären - aber so wie es aussieht, ist das gar nicht so einfach (siehe weitere Antwort).
Liebe Grüße, Judith

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Hier ist Genaueres nachzulesen…

Sofern allein aufgrund der Zugehörigkeit des Kindes oder eines Elternteils zu einer Risikogruppe
eine Betreuungs- oder Pflegemöglichkeit durch die Schule, die Kita oder einer Einrichtung für
Menschen mit Behinderungen nicht wahrgenommen wird, besteht kein Anspruch nach § 56
IfSG.
Nach § 56 Absatz 1 IfSG wird eine Entschädigung für Verdienstausfall gewährt, wenn eine
Person als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger
Träger von Krankheitserregern einem Tätigkeitsverbot oder einer Absonderung unterworfen
wird. Weiterhin erhält eine Person Entschädigung nach § 56 Absatz 1a IfSG, wenn sie durch die
Betreuung oder Pflege ihres Kindes mit Behinderungen, das auf Hilfe angewiesen ist aufgrund
der Schließung einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen nicht arbeiten kann und
deshalb einen Verdienstausfall erleidet, weil keine anderweitige zumutbare Betreuungs- oder
Pflegemöglichkeit gegeben ist.