Diagnose Atypischer Autismus....was bedeutet das für uns

Liebe Patiko,
solch Ärger kann man echt nicht gebrauchen, aber gut, dass du das nicht auf sich beruhen lässt. Ich wünsche dir eine schnelle Klärung und Rückerstattung.
Ich fände es ja unbürokratischer, wenn das Gericht das selber anfordern könnte, denn es wird dir ja eh nicht ausgehändigt, da wäre die andere Behörde auch nicht auf die Idee gekommen erst einmal die Gebühr zu fordern, bevor sie das Führungszeugnis ausstellt.
Liebe Grüße
amai

Vielen Dank amai.

Leider ist ja meine zuständige Sachbearbeiterin gerade im Urlaub, aber auch ihre Vertretung, zeigte sich recht erbost über das Vorgehen des Bürgerbüros (die sind bei uns für Meldeangelegenheiten zuständig), ich solle dies jedoch mit meiner SB besprechen. Habe ihr das jetzt schriftlich mitgeteilt, mal sehen ob sie sich meldet.

Theoretisch könnte die Betreuungsbehörde u./od. das Betreuungsgericht sich die Unterlagen selbst anfordern. Es bräuchte wahrscheinlich nur ein Einverständnis…
Theoretisch soll das Führungszeugnis auch an die Betreuungsbehörde geschickt werden, aber wegen Unwissenheit der Mitarbeiterin im Bürgerbüro bekomme ich es zugeschickt, so steht es auf der Bestätigung.

Noch abstruser wird es ja mit der Schuldnerauskunft, die ja im zuständigen Amtsgericht geführt wird, wo ja auch das Betreuungsgericht sitzt. Aber nein, auch das muss ich mir selbst über das Vollstreckungsportal anfordern.

Warum es den Bürgern einfach machen, wenn es auch kompliziert geht !?!?!?!?!?!?!

Liebe Patiko,
ich kenne es eigentlich nur so, dass ein erweitertes Führungszeugnis im Gegensatz zu einem normalen ( Ersteres wird in solchen Fällen oder aber auch vor Einstellung bei Behörden oder wenn man mit Kindern arbeitet usw. benötigt) immer direkt an die anfordernde Stelle geschickt wird und man es eben gar nicht in die Hände bekommt.
Im besten Fall lernt die Dame in deinem Fall jetzt hinzu. Leider kommt das auch durch Personalknappheit, da werden die neuen Mitarbeiter oft nicht nicht richtig geschult und sind dazu evtl. noch Quereinsteiger ohne wirkliche Erfahrung , die dann ins kalte Wasser geworfen werden und sich alles irgendwie „nebenbei“ aneignen und im Betrieb lernen sollen.
Hauptsache du kriegst die Gebühr dann möglichst bald erstattet.
Liebe Grüße
amai

Hallo Amai, ich brauche nur ein einfaches Führungszeugnis, aber auch dies sollte direkt an die Betreuungsbehörde versandt werden. Wird es aber nicht, mir wurde ja gesagt, ich bekomme es nach Hause geschickt.

Das Führungszeugnis kam gestern bei mir zu Hause an, habe es gleich zusammen mit der Schuldnerauskunft zur Betreuungsbehörde geschickt.

Sie Sachbearbeiterin der Betreuungsbehörde meldete sich heute auch, sie will da nochmal nachhaken. Von der Stadt habe ich noch nichts gehört.

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Hier ging es auch noch mal weiter…….

Wochen später kam doch noch ein Schreiben von der Stadt (leider dann zu spät um noch mal nach zu haken). Man ist der Meinung alles richtig gemacht zu haben :frowning: .
Wie soll man auch nach Gesetzen handeln, wenn man diese nicht kennt, oder hinzuzieht.

Ich habe mir nun mal den Gesetzestext runtergeladen, der wird beim nächsten Mal mit genommen, mal sehen was die Herrschaften dann dazu sagen.

Was war sonst noch so los? :

Mit der Betreuung ging ja alles seinen Gang.

Einen Antrag auf einen Wohnstättenplatz hebe ich bei der Lebenshilfe auch gesellt. Ein bissel Zeit ist ja noch, es ist nicht megadringend, dass Patrick einen (so schnell wie möglich) Platz braucht, aber so steht er schon mal auf der Warteliste.

Bei der AWO habe ich auch nachgefragt, ob ich dort auch erst einen Antrag stellen muss, aber leider keine Antwort bekommen.