Die neuen Leistungssätze ab 01.01.2021

In unserem Fachartikel zum Thema Leistungen zur Existenzsicherung findet ihr auch die Infos zu den Leistungen gemäß der Regelbedarfsstufe.

Ab 01.01.2021 gelten neue Regelsätze:

Regelbedarfsstufe 1 446€
Regelbedarfsstufe 2 401€
Regelbedarfsstufe 3 357€
Regelbedarfsstufe 4 373€
Regelbedarfsstufe 5 309€
Regelbedarfsstufe 6 283€

Welcher Regelbedarfsstufe man zugeordnet ist, entnehme man dem Bescheid, oder schaue in in unserem oben angegebenen Fachartikel/Link nach.

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