Mobilität und Verkehr
Fliegen mit Behinderung
Stand: 07.08.2024
Fliegen kann eine aufregende und spannende Erfahrung sein, die für Menschen mit Behinderung aber häufig auch mit Herausforderungen verbunden sein kann. Viele Flughäfen und Fluggesellschaften haben Maßnahmen ergriffen, um die Reise für Menschen mit Behinderung angenehmer und barrierefreier zu gestalten. Dennoch gibt es noch viel Raum für Verbesserungen. Im folgenden Fachbeitrag erhältst Du Informationen darüber, was Du alles bei einer geplanten Flugreise beachten solltest und bekommst darüber hinaus noch einige weitere hilfreiche Informationen zum Thema Fliegen.
Bildquelle: © Satit Srihin/ 123RF.com
Barrierefrei fliegen
Die Flugrechte von Menschen mit Behinderung sind in der EG-Verordnung Nr. 1107/2006 geregelt. Diese legt fest, dass Menschen mit Behinderung und gültigem Flugschein grundsätzlich Anspruch auf Beförderung haben.
Ausnahme: Eine Beförderung ist physisch nicht möglich, weil beispielsweise die Tür des Flugzeuges nicht groß genug ist oder weil die Sicherheitsbestimmungen der Luftfahrtbehörde durch eine Mitnahme nicht eingehalten werden können.
Sowohl die Fluggesellschaft als auch der Flughafen sind dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen Hilfe zu leisten.
So darf ein Rollstuhl und auch ein Blindenführhund kostenlos auf die Flugreise mitgenommen werden. Begleitpersonen erhalten normalerweise kein vergünstigtes Flugticket. Diese Regelungen gelten jedoch nur innerhalb der EU. Zwar gibt es eine Empfehlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) im „Manual on Access to Air Transport by Persons with Disabilities (Doc 9984)“, doch diese ist nicht verpflichtend für die UN-Mitgliedsstaaten. Frage am besten immer direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach.
Am Flughafen stehen dir gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung, die Du mit einem Parkausweis kostenlos nutzen darfst. Auch verfügen viele Flughäfen über einen barrierefreien Check-in-Schalter.
Damit deine Flugreise reibungslos funktionieren kann, solltest Du deine Reise immer rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vorher) beim Flughafen und bei der Fluggesellschaft, beziehungsweise beim Reisebüro anmelden.
Am besten gibst Du bereits bei der Buchung des Fluges den Mobilitätsgrad an. Dadurch kann sich die Fluggesellschaft und das Flughafenpersonal auf deine Reise vorbereiten. Es gibt verschiedene internationale und standardisierte Betreuungscodes, die Auskunft über den Mobiltätsgrad geben und die Du bei der Buchung angeben kannst. Diese sind:
WCHR | Fluggast kann kurze Wege gehen und auch Treppen steigen |
WCHS | Fluggast kann kurze Wege laufen, aber nicht Treppen steigen |
WCHC | Fluggast kann nicht selbstständig laufen und nicht Treppen steigen |
BLND | Fluggast mit Blindheit oder Sehbehinderung |
DEAF | Fluggast mit Gehörlosigkeit, Hörschädigung |
DPNA | Fluggast mit geistiger Behinderung oder Beeinträchtigung der Lernfähigkeit |
Auf den jeweiligen Internetseiten der Fluggesellschaften findest Du zudem weitere wichtige Informationen für Flugreisende mit Behinderung.
Auch auf den Seiten der Flughafenbetreiber findest Du Informationen zum barrierefreien Reisen:
- Flughafen Memmingen
- Flughafen München
- Flughafen Nürnberg
- Flughafen Frankfurt und FRACareServices
- Flughafen Stuttgart
Weiterführende Informationen
- Auf der Seite einfach-teilhaben.de informiert dich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über deine Rechte bezüglich barrierefreier Flugreisen.
- Rechte für Flugreisende mit Mobilitätseinschränkungen auf der Seite des Luftfahrt Bundesamts. Auf der Seite des Luftfahrtbundesamts findest Du auch ein Beschwerdeformular.
- In diesem Video der Aktion Mensch auf YouTube zeigt Kübra, wie ein Flug mit Rollstuhl ablaufen kann. Auch auf dem Kanal KleeneMelle81 auf YouTube findest Du ein Video zur Barrierefreiheit von Pauschalurlauben.
- Empfehlen möchten wir dir den Reiseblog Mobilista von Adina und Timo Hermann. Sie berichten über ihre gemeinsamen Reisen mit dem Rollstuhl – in Deutschland, Europa und außerhalb Europas.
- Häufig gestellte Fragen zur eingeschränkten Mobilität auf der Seite des Luftfahrt Bundesamts