Grundsicherung im Berufsbildungsbereich der WfbM

Ganz aktuell habe ich erfahren, das der Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung schon im Berufsbildungsbereich der WfbM gegeben ist.
Seit Anfang Januar gelten entsprechende Gesetzesänderungen (Bundesteilhabegesetz).

Ich habe nun einen weiteren Antrag für Patrick gestellt.
Im vergangenen Jahr wurde sein Antrag abgelehnt, weil im BB-Bereich noch keine dauerhafte Erwerbsminderung angenommen wurde. Genau das hat sich nun, lt. Auskunft der Grundsicherungs-Stelle geändert.

2 „Gefällt mir“

Hallo Patiko,

auch im letzten Jahr hätte Euch die Grundsicherung zugestanden. Im alten Forum (immer noch als Archiv einsehbar) wurde bereits über entsprechende Gerichtsurteile berichtet. Leider gehen die meisten Links inzwischen ins Leere.
Vielleicht informierst du dich mal bei einer EUTB-Stelle über eine Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten, die Grundsicherung rückwirkend einzufordern.

1 „Gefällt mir“

Hallo Inge,
ich werd mich mal schlau machen

2 „Gefällt mir“

So nun habe ich kurz rechachiert und schon mal rausgefunden, dass man einen formlosen Überprüfungsantrag stellen kann, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Hierzu gilt eine Frist von 1 Jahr, nach Erhalt des Bescheides.
Für 4 Jahre rückwirkend, kann man Leistungen rückerstattet bekommen.
Dann werde ich mal Gerichtsurteile suchen, und sehen ob ich Glück habe, die Frist ist noch nicht verstrichen.

*Edit: Ergänzung

3 „Gefällt mir“

Hallo Patiko,

schau mal hier:

https://bvkm.de/ratgeber/grundsicherung-nach-dem-sgb-xii/

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-14929?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=208257&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=209030&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

LG
Monika

4 „Gefällt mir“

Hallo Monika,
das alles habe ich beteits recherchiert und für meinen Überprüfungsantrag genutzt, incl. Nennung der Gerichtsurteile u. der erwähnten Stellungnahme.

Edit: Ergänzung

2 „Gefällt mir“

Hallo Monika,
habe diese Urteile auch noch mit in die Begründung (meines) Patricks Überprüfungsantrags aufgenommen.
Für einen fristgerechten Eingang bei der zuständigen Stelle habe ich noch ca. 6 Wochen Zeit, daher überlege ich, ob ich auf den nun zu erwartenden Bescheid abwarte.

Nach Auskunft der Sachbearbeiterin, erfolgt wohl auch ein Ersuchen an den RV Träger, dies wurde im vergangenen Jahr nicht gemacht.

2 „Gefällt mir“

Hi @patiko ,

ich habe deiner Frage gerade die Schlagwörter arbeit, erwachsenenalter, jugendalter und teilhabe hinzugefügt. Du kannst sie aber auch gerne austauschen bzw. erweitern.

VG
Florian

1 „Gefällt mir“

Hallo Patiko,

richtig so, zur Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung. :wink:

Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/45.html

Ich würde den Überprüfungsantrag jetzt schon abgeben.

Das Grundsicherungsamt wartet ja jetzt erst mal auf die Antwort vom RV Träger und ob die so schnell sind…

LG
Monika

1 „Gefällt mir“

@Monika,
Patrick hat ja schon eine nicht dauerhaft festgestellte Erwerbsminderung durch den med./psych. Dienst der Agentur f. Arbeit. —Wobei mir nicht aufgeht, wo eine Änderung erwartet wird.— Daraufhin wurde trotzdem die Empfehlung für die WfbM gegeben, was ja auch gut so ist.
Hat die einen Einfluss auf die Entscheidung der RV?
Hoffendlich wird die Sachlage dort anders gesehen, dass würde mir nämlich auch bei Patricks Anliegen beim Versorgungsamt helfen (dazu hatte ich im Alten Forum schon geschrieben)

Ist in Ordnung.

1 „Gefällt mir“

Hallo Patiko,

die dauerhafte Erwerbsminderung muss er haben um die Grundsicherung (SGB XII) zu bekommen.

ZITAT aus dem oben verlinkten BMAS Beitrag:
…"Wenn man die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, ist die Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung Voraussetzung für den Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Die Feststellung der Erwerbsminderung erfolgt durch den gesetzlichen Träger der Rentenversicherung "…

Der RV Träger wird sich sicher ein eigenes Bild dazu machen.

LG
Monika

2 „Gefällt mir“

Hallo Monika,
der Beitrag ist mir bekannt.
Darum fragte ich ja ob das Arge Gutachten einen Einfluss auf die Entscheidung der RV hat.
Wie geschrieben, hoffe ich natürlich, dass die RV die Sachlage anders einschätzt (die dauerhafte Erwerbsminderung erkennt) , also sich ein eigenes Bild macht.

lg patiko

2 „Gefällt mir“

Nun sind wir beim Thema Anrechnung Kindergeld auf die Grundsicherung angekommen

Grundsätzlich, wird das KG, im SGB II u. SGB XII als Einkommen des Kindes angesehen, was rechtlich nicht korrekt ist da die Eltern anspruchsberechtigt sind. Dazu gibt es auch urteile das Bundessozial- und des Bundesverwaltungsgerichts.

Soweit die Theorie und die Rechtslage.

Da ich ALG II Empfängrin bin, fragte die Grundsicherungsstelle mich wie das Jobcenter dies berechnen würde, wenn Patrick Grundsicherung bekommt.
Gleichzeitig teilte sie mir mit: Wenn ich erkläre dass ich das KG nicht an Patrick abtrete, es nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird, dann rechnet allerdings das Jobcenter bei mir an, weil dann mein Einkommen.
Das Jobcenter bestätigte auf meine Anfrage, dass das KG als Patricks Einkommen anzusehen ist, ob wohl er nicht anspruchsberechtigt ist. Das sind die Eltern.

Es macht also momentan keinen Unterschied, wer das KG anrechnet.

In meiner schriftlichen Antwort habe ich also dargelegt, das es nicht rechtens ist, dass KG als Patricks Einkommen anzusehen (m. Hinweis auf die im Link angeführten Urteile), wenn ich es nicht abtrete. Und das ich mir vorbehalte eine Erklärung zur (Nicht)Abtretung abzugeben, sollte ich Arbeit finden.
Natürlich auch, dass dort bekannt ist das ich bescheid weis. :wink: :wink:

Edit: Korrektur

2 „Gefällt mir“

Das ging schnell.

Ich habe heute schon mündlich die Bewilligung von Patricks Grundsicherung erhalten.
Da er bereits im Berufsbildungsbereich der WfbM ist, erübrigt sich eine Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung durch die RV. Diese wird ohne weitere Prüfung angenommen.
Den Bescheid bekommt er sobald die von mir nachgereichten Papiere vorliegen.

Patricks Antrag im letzten Jahr, wurde genau aus diesem Grund abgelehnt, da da noch nicht von einer vollen Erwerbsminderung ausgegangen wurde.

Gut das ich den Überprüfungsantrag noch nicht weg geschickt habe, so kann ich mich auch auf diesen Bescheid berufen.

4 „Gefällt mir“

Hallo Patiko,
das hört sich doch schon mal sehr gut an.
Für den Überprüfungsantrag wünsche ich dir viel Glück , wie die mehrfachen Urteile und die Gesetzesänderung zeigen hätte ihm die Grundsicherung schon letztes Jahr zugestanden werden müssen.

LG, amai

2 „Gefällt mir“

Hallo amei,
ich argumentiere auch so, dass die Voraussetzungen auch schon seit Patricks Eintritt in die WfbM vorlagen.

1 „Gefällt mir“

Heute kam Patricks Bewilligungsbescheid für die Grundsicherung (Regelbedarfsstufe 1).
Obwohl das KG angerechnet wird, hat Patrick nun 57,00 € mehr im Monat, als ALG II (er bekam noch den verminderten RS, weil noch keine 25).

Den Überprüfungsantrag habe ich eingereicht.

2 „Gefällt mir“

Ich bekam eine Mitteilung, leider keinen Bescheid, dem ich widersprechen könnte, dass im letzten Jahr, die Gesetzeslage keinen Anspruch auf Grundsicherung hergab, da die Gesetzesänderung erst im Januar in Kraft trat.

Hallo Patiko,

ist am Ende des Schreibens auch keine Formulierung, dass du Widerspruch einlegen kannst?

Hallo Inge,

Nein, keine Belehrung zum Rechtsbehelf, darum schrieb ich ja, dass es kein Bescheid ist, nur ne Mitteilung.

Allerdings kam heute ein neuer Bescheid, offenbar hat Patrick wegen dem Merkzeichen „G“ im SBA , einen Mehrbedarf lt. § 30 Abs. 1 SGB XII. Er bekommt noch etwas mehr Grundsicherung.