Hallo, mein Sohn hat eine geistige Behinderung und ich habe die rechtliche Betreuung übernommen.
Ich sitze grade vor den Formularen zur Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung und habe ein paar Fragen.
Mein Sohn lebt bei der Mutter. Muss ich nun das Kinder- und Pflegegeld, das die Mutter erhält und nicht dem Sohn überweist, angeben ?
Ebenso den Wert des PKWs, welches der Mutter gehört, das Einkommen von ihr und eigentlich alle Angaben, die NUR sie betreffen ?
Bitte keine Veweise auf Internetseiten und die Flyer des bvkm, die geben nur allgemeine Hinweise.
Danke im Vorraus
Hallo und herzlich willkommen,
Auf die Schnelle:
Pflegegeld wird angegeben, aber nicht berechnet. Kindergeld auch und ich selbst schreibe immer dazu, dass es alles auf das Konto von mir/der Mutter geht. Der Privatbesitz der Mutter/euch ist erstmal nicht relevant. Der SBA und Pflegegrad sind sogar wichtig, da es ja auch einen Anspruch auf Mehrbedarf gibt. Ich gehe jetzt davon aus, dass der Sohn über 18 Jahre alt ist.
Sicher werden hier noch mehr hilfreiche Antworten kommen. Der Sohn braucht auch ein eigenes Konto. Wichtig ist auch die Vermögensaufstellung! Alles was auf den Namen des Sohnes läuft, wird da angegeben.
Hallo, vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort !
Eine Frage hätte ich noch, aus Gründen des näheren Verständniss : ich gebe den Privatbesitz von uns erstmal NICHT an ?
Nächste Woche erhalten wir unsere Betreuerausweise vom Betreuungsgericht, dan kümmere ich mich um das eigene Konto.
liebe Grüße
Hallo,
es geht um die Grundsicherung von deinem Sohn, es sind alle Angaben also für ihn zu machen. Er bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft unabhängig von euch.
Ihr müsst keine Angaben zu euch machen, außer ihr verdient mehr als 100.000 Euro im Jahr, denn dann hätte euer Sohn keinen Anspruch auf die Grundsicherung , sondern zur Hilfe zum Lebensunterhalt und ihr müsstet eine geringe Pauschale zahlen.
Schau doch auch noch einmal in unsere Fachbeiträge z.B. hier:
Was ist Grundsicherung
und hier findest du im unteren Teil die Höhe von Zuzahlungen, falls man über 100.000 E Jahresbruttoeinkommen hat.
Unterhaltspflicht/Zuzahlungen
Ich hoffe, auch das hilft dir weiter.
LG, amai