Hallo liebes Forum,
wir sind so langsam hier richtig am Verzweifeln und ich weiß nicht mehr weiter, wir machen gerade eine Odyssee mit dem Sozialamt durch. Jetzt wird es lang:
Wir haben einen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung beim hiesigen Sozialamt Mitte März gestellt. Dieser wurde an das Jobcenter weitergeleitet, obwohl aus den beigefügten medizinischen Unterlagen und ärztlichen Gutachten und ärztlichen Attest hervorgeht, dass bei unserer Tochter auf Grund ihrer schweren geistigen Behinderung bei Mehrfachbehinderung keine Erwerbsfähigkeit dauerhaft vorliegt.
Das Jobcenter hat uns dann einen Antrag auf Bürgergeld für unsere Tochter zu gesandt.
Ich habe dem Jobcenter schriftlich mitgeteilt, dass unsere Tochter keinen Anspruch auf Bürgergeld hätte, wohl aber auf Leistungen der Grundsicherung und das Jobcenter deshalb nicht zuständig wäre mit der Bitte um einen Zurückverweis an das Sozialamt.
Wir wurden telefonisch vom Jobcenter informiert, dass sich die Sache „Antrag auf Bürgergeld“ erledigt hätte und dies wieder an das Sozialamt Witten zurückgeschickt werde.
Nun haben wir vom Sozialamt weitere Unterlagen zum Ausfüllen erhalten: einen „Antrag auf Sozialhilfe“ mit Erklärung zu persönlichen Verhältnissen, Einkommens und Vermögenserklärung und Mietbescheinigung, die der Vermieter ausfüllen soll. In dem Schreiben vom Sozialamt heißt es, um ihren Antrag weiter bearbeiten zu können, benötige ich die nachfolgend aufgeführten Unterlagen bzw. Angaben - den als Anlage beigefügten Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Nachweis über eine weiterhin bestehende Kranken und Lebensversicherung , Mietvertrag …“ Ich verstehe nicht, warum wir jetzt einen „Antrag auf Sozialhilfe“ ausfüllen müssen, wo wir doch den Antrag auf Grundsicherung gestellt haben und dort schon alle Vermögensverhältnisse und persönliche Verhältnisse ausgefüllt haben. Ich verzweifle langsam hier und weiß nicht mehr, was ich machen soll. Vor allem versteh ich nicht, warum wir einen Antrag auf Sozialhilfe jetzt bekommen haben.
liebe Grüße
Sabine