Hilfe wegen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung - eine Odyssee mit dem Sozialamt

Hallo Sabine,
manchmal kann man das Gefühl bekommen, Behörden machen dies mit System um Ansprüche abzuwimmeln und die Leute zu zermürben. Nicht ins Bockshorn jagen lassen der erste Antrag ist der Schwerste, danach wird es einfacher und die Nachweise und Formulare die man möchte wesentlich weniger.

Die erste Bewilligung der Grundsicherung wegen vollständiger, dauerhafter Erwerbsminderung unseres Kindes dauerte geschlagene 11 Monate und man sandte uns zunächst einen Sozialhilfeantrag zu und forderte auf dies für alle im Haushalt lebenden Personen auszufüllen, was ja garnicht nötig und nicht zulässig war.

Eine Erklärung zu den Vermögensverhältnissen mussten wir auch für die Grundsicherung ausfüllen und du schreibst das ihr das im Rahmen des Antrags für eure Tochter auch schon gemacht habt.
Ist eure Tochter alleine versichert (wenn sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet ist sie ja alleine pflichtversichert) oder ist sie noch bei euch familienversichert
(falls sie eine Tagesförderstätte oder noch die Schule besucht)?
Eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse ist ja relativ schnell und unkompliziert besorgt.

Ansonsten würde ich mich direkt an das Sozialamt wenden und fragen, warum ihr jetzt einen Antrag auf Sozialhilfe ausfüllen sollt, wenn ihr doch den anderen Antrag auf Grundsicherung schon vollständig ausgefüllt habt. Grundsätzlich dürfen nur Daten erhoben werden, die zur Bearbeitung des Antrags relevant sind.
Die Ämter haben ja auch eine recht umfassende Beratungspflicht, allerdings scheinen die Menschen dort das häufig zu vergessen.

Gibt es vielleicht bei euch eine EUTB= ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, die euch beraten und unterstützen könnte? https://www.teilhabeberatung.de/

Eigentlich sollte das Amt jetzt bei der Rentenversicherung ein Gutachten anfordern, ob eine dauerhafte, vollständige Erwerbsminderung vorliegt.
Besucht eure Tochter schon eine Werkstatt für behinderte Menschen oder eine Tagesförderstätte? Dann ist das Gutachten nicht mehr erforderlich, sondern damit schon der Beweis erbracht, dass diese vorliegt.
Siehe hier:
§ 45 SGB XII

Kennst du schon unseren Fachbeitrag zum Thema? https://community.intakt.info/t/was-ist-die-grundsicherung/8873
und den Ratgeber des BVKM zur GrundsicherungRatgeber BVKM zur Grundsicherung

Ich hoffe, das hilft euch noch ein wenig weiter. Wichtig ist Ruhe und klaren Kopf zu bewahren.
Viel Kraft und guten Erfolg.

LG
amai

2 „Gefällt mir“