Liebe Myriam,
Ich kann dich sehr gut verstehen, wir hatten dieses Jahr das erste Mal die Überprüfung für das Kindergeld und ich fühlte mich genau wie du überfordert, dabei ist bei uns die Situation noch unkomplizierter, weil unser Kind daheim wohnt und kein Blindengeld erhält, aber das scheint ja wohl nicht angerechnet zu werden.
Ich habe damals dann versucht, meine Fragen bei der Kindergeldkasse direkt zu stellen, wobei bei uns leider kein direkter zuständiger Sachbearbeiter und Telefonnummer genannt war, sondern ich nur über eine allgemeine Servicenummer der Familienkasse anrufen konnte, wo man mich nicht weiterleiten und verbinden konnte und dann noch als Höhepunkt mitteilte, dass man nicht auf die Kindergeldakte zugreifen könne. Aus Datenschutzgründen sei die Akte nicht für sie an dieser Stelle einsehbar, weil Kind behindert und besonders sensible Daten die Gesundheit betreffend. Zudem sagte die durchaus freundliche und hilfsbereite Dame sie kenne sich gerade bezüglich der Bestimmungen bei Behinderung nicht wirklich aus, versuchte dann aber, bei einer Kollegin nachzufragen. Die Frage, was denn alles unter Mehrbedarf fällt war dann nicht sehr konkret. Man würde erst eine grobe Überschlagsrechnung vornehmen, nur wenn die ergäbe, dass das Einkommen anscheinend den Bedarf decke, würde man eine detaillierte Rechnung durchführen. Da mein Kind nur Werkstattlohn und Grundsicherung erhalte und das Kindergeld nicht auf sein Konto geht oder von uns weitergeleitet werde, sei es unwahrscheinlich, dass diese detaillierte Berechnung notwendig würde. Zu den Mehrbedarfen würden nicht nur die in der Grundsicherung aufgeführten zählen, sondern auch die Kosten für den Werkstattbesuch, die Eingliederungshilfe in Form eines Freizeitassistenten, Fahrtkosten zum Werkstattbesuch, aber auch Kosten für die notwendige Begleitung durch uns zu notwendigen Arzt- oder Behördengängen oder die Korrespondenz mit Behörden. Da würden wohl 8 Euro die Stunde angesetzt und die notwendige Bescheinigung liefe dann irgendwie über den Amtsarzt, aber so genau wisse sie das nicht.
Ich würde dir die Ratgeber des Bvkm empfehlen u. A. Merkblatt zur Grundsicherung und das zum Kindergeld für erwachsene behinderte Kinder, da waren definitiv Infos und Beispielrechnungen, die ich jedoch damals lediglich rausgesucht und kurz überflogen habe und ehrlicherweise schon wieder vergessen bzw. verdrängt, weil dann keine weiteren Nachfragen zu Unterlagen oder Einstellung des Kindergeldes kam. Auch kein Bescheid oder Berechnung, die kommen wohl nur, wenn man es einstellen will, weil alle Bedarfe anscheinend durch Einkommen gedeckt sind. Falls das passiert und keine detaillierte Berechnung durchgeführt wurde unbedingt Widerspruch einlegen und auf eine bestehen.
Leider bin ich zur Zeit ziemlich in Zeitnot und eingespannt durch Probleme bei unseren jüngsten Kind wegen gesundheitlichen Problemen und wegen Problemen mit der Organisation der notwendigen Schulbegleitung, seit einem Monat.
Falls du in den genannten Ratgebern nicht die für dich wichtigen Infos findest melde dich bitte noch einmal, dann versuche ich Zeit zu finden und mit zu recherchieren.
Bei vollstationärer Unterbringung müssten auch die Kosten dafür zum notwendigen, behinderungsbedingten Mehrbedarf zählen. Du solltest auch Nachweise parat haben, dass du weiterhin Aufwendungen für dein Kind hast und zahlst, z. B. für Besuche (Fahrtkosten), Kleidung, Eintritte, Urlaube, Aufenthaltebei euch, Zuzahlungen für Medikamente oder Kosten für Freizeitgestaltung etc…
Ich hoffe, das hilft dir wenigstens ein kleines bisschen weiter.
Viele liebe Grüße, amai