Kindergeld Anspruch Überprüfung bei erw. Kind mit vollstationärer Unterbringung

Guten Abend,

mein erwachsenes Kind lebt in einer Wohngemeinschaft für Menschen mit hohem Hilfebedarf auf Basis der Eingliederungshilfe. Das Geld der Eingliederungshilfe fließt auf dessen Girokonto und der Einrichtungsträger zieht jeden Monat die Kosten für Wohnen, Pflege usw. ein. Daneben einmal im Monat auch die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung.
Auf mein Konto läuft seit der Geburt meines Kindes das Kindergeld und anteiliges Blindengeld.
Nun habe ich heute wieder ein Schreiben von der Kindergeldkasse zwecks Überprüfung des Einkommens meines Kindes erhalten. Auf mehreren Seiten muss ich nun alles belegen. Die Schwerbehinderung, den Pflegegrad den Mehrbedarf mit Attesten nachweisen. Auch Blindengeld etc. soll nachgewiesen werden.
Ich blicke überhaupt nicht durch. Früher wurde es regelmäßig geprüft und ich konnte auch relativ einfach mit den Formularen umgehen. Was ich aber heute erhalten habe, sprengt mein Können.
Ein Mehrbedarf wird doch im Grundsicherungsbescheid ausgewiesen. Warum muss ich nun mit Attesten einen möglichen Mehrbedarf ausweisen? Zählt das Blindengeld dann zum Einkommen? Es wäre auch unrelevant, wenn mein Kind auch bei stationärer Unterbringung regelmäßig nachhause kommt. Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Mein Kind hat einen SBA 100 aG G H B BL und Pflegegrad 5

Im Voraus vielen Dank.

Viele Grüße
Myriam

Hallo Myriam,

es entsteht echt der Eindruck, als ob die unseren Kindern zustehenden Leistungen nur über immer höhere bürokratische Hürden erreicht werden können. Bitter, denn wir brauchen unsere Kraft für viele andere Dinge.
Genau das würde ich in einem beiliegenden Anschreiben an die Kindergeldkasse auch mitteilen.
Für alle angeforderten Nachweise würde ich vorliegenden Unterlagen einreichen:

  • für die Schwerbehinderung den Behindertenausweis
  • für den Pflegegrad den Bescheid der Pflegekasse
  • für den Mehrbedarf den Grundsicherungsbescheid
    Natürlich mit dem Zusatz, dass du für Fragen zur Verfügung stehst.

Das Blindengeld zählt laut DBSV nicht zum Einkommen.

Ich wünsche dir gute Nerven :smirk:

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Liebe Myriam,
Ich kann dich sehr gut verstehen, wir hatten dieses Jahr das erste Mal die Überprüfung für das Kindergeld und ich fühlte mich genau wie du überfordert, dabei ist bei uns die Situation noch unkomplizierter, weil unser Kind daheim wohnt und kein Blindengeld erhält, aber das scheint ja wohl nicht angerechnet zu werden.
Ich habe damals dann versucht, meine Fragen bei der Kindergeldkasse direkt zu stellen, wobei bei uns leider kein direkter zuständiger Sachbearbeiter und Telefonnummer genannt war, sondern ich nur über eine allgemeine Servicenummer der Familienkasse anrufen konnte, wo man mich nicht weiterleiten und verbinden konnte und dann noch als Höhepunkt mitteilte, dass man nicht auf die Kindergeldakte zugreifen könne. Aus Datenschutzgründen sei die Akte nicht für sie an dieser Stelle einsehbar, weil Kind behindert und besonders sensible Daten die Gesundheit betreffend. Zudem sagte die durchaus freundliche und hilfsbereite Dame sie kenne sich gerade bezüglich der Bestimmungen bei Behinderung nicht wirklich aus, versuchte dann aber, bei einer Kollegin nachzufragen. Die Frage, was denn alles unter Mehrbedarf fällt war dann nicht sehr konkret. Man würde erst eine grobe Überschlagsrechnung vornehmen, nur wenn die ergäbe, dass das Einkommen anscheinend den Bedarf decke, würde man eine detaillierte Rechnung durchführen. Da mein Kind nur Werkstattlohn und Grundsicherung erhalte und das Kindergeld nicht auf sein Konto geht oder von uns weitergeleitet werde, sei es unwahrscheinlich, dass diese detaillierte Berechnung notwendig würde. Zu den Mehrbedarfen würden nicht nur die in der Grundsicherung aufgeführten zählen, sondern auch die Kosten für den Werkstattbesuch, die Eingliederungshilfe in Form eines Freizeitassistenten, Fahrtkosten zum Werkstattbesuch, aber auch Kosten für die notwendige Begleitung durch uns zu notwendigen Arzt- oder Behördengängen oder die Korrespondenz mit Behörden. Da würden wohl 8 Euro die Stunde angesetzt und die notwendige Bescheinigung liefe dann irgendwie über den Amtsarzt, aber so genau wisse sie das nicht.
Ich würde dir die Ratgeber des Bvkm empfehlen u. A. Merkblatt zur Grundsicherung und das zum Kindergeld für erwachsene behinderte Kinder, da waren definitiv Infos und Beispielrechnungen, die ich jedoch damals lediglich rausgesucht und kurz überflogen habe und ehrlicherweise schon wieder vergessen bzw. verdrängt, weil dann keine weiteren Nachfragen zu Unterlagen oder Einstellung des Kindergeldes kam. Auch kein Bescheid oder Berechnung, die kommen wohl nur, wenn man es einstellen will, weil alle Bedarfe anscheinend durch Einkommen gedeckt sind. Falls das passiert und keine detaillierte Berechnung durchgeführt wurde unbedingt Widerspruch einlegen und auf eine bestehen.
Leider bin ich zur Zeit ziemlich in Zeitnot und eingespannt durch Probleme bei unseren jüngsten Kind wegen gesundheitlichen Problemen und wegen Problemen mit der Organisation der notwendigen Schulbegleitung, seit einem Monat.
Falls du in den genannten Ratgebern nicht die für dich wichtigen Infos findest melde dich bitte noch einmal, dann versuche ich Zeit zu finden und mit zu recherchieren.

Bei vollstationärer Unterbringung müssten auch die Kosten dafür zum notwendigen, behinderungsbedingten Mehrbedarf zählen. Du solltest auch Nachweise parat haben, dass du weiterhin Aufwendungen für dein Kind hast und zahlst, z. B. für Besuche (Fahrtkosten), Kleidung, Eintritte, Urlaube, Aufenthaltebei euch, Zuzahlungen für Medikamente oder Kosten für Freizeitgestaltung etc…
Ich hoffe, das hilft dir wenigstens ein kleines bisschen weiter.
Viele liebe Grüße, amai

Hallo zusammen,

mittlerweile habe ich genau wie Amai die Erfahrung gemacht, dass die Auskunft der Kindergeldkasse gar keine Ahnung hat. An die Unterlagen kommen die Mitarbeiter nicht ran, da es sich um ein behindertes Kind handelt.

Jetzt habe ich noch einmal eine Frage zur Berechnung. Ich muss alles angeben was an Einkünften vorhanden ist. Also Blindengeld, Pflegegeld und Grundsicherung. Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt dann wieder als Mehrbedarf das Blindengeld, Pflegegeld und die Kosten für die vollstationäre Unterbringung, sowie die Freibeträge.

Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe frage ich mich, warum wir überhaupt diese Bögen ausfüllen müssen?

Alleine die Freibeträge belaufen sich für dieses Jahre auf über 11000€.

Kennt sich jemand hier noch detailliert zur Berechnung aus?

Also dieser Grundbedarf und dann?

mein Kind lebt vollstationär mit monatlichen Kosten von 619€, bekommt rund 870€ Grundsicherung incl. die 65€ wegen Mehrbedarf Merkzeichen G. Davon werden die zuvor genannten Kosten und das Mittagessen in der Tafö finanziert.
Auf mein Konto laufen dann das hälftige Blindengeld und das anteilige Pflegegeld wenn das Kind zuhause bei uns ist. Es hat einen SBA 100 aG B H G Bl RF
Pflegegrad ist 5. Laut ärztlichen Befund auf permante Betreuung und Unterstützung angewiesen. d.h. eben auch permante Tag und Nacht auch aufgrund schwerer Epilepsie.

Vielen Dank im Voraus.

Nun hab ich mich ein wenig mehr durchgekämpft. Da mein Kind vollstationär untergebracht ist, kann ich wohl einen Mehrbedarf anführen, was aufgrund der Schwere der Behinderung bzw. dem Betreuungsbedarf nicht schwer fällt, aber es werden keine Pauschbeträge bei vollstationärer Unterbringung angerechnet? Stimmt das? Auch würde das Blindengeld nicht als Mehrdarf gewertet und angesetzt? Hingegen darf Blindengeld doch aber gar nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes herangezogen werden, sondern dient einzig allein dem „Mehrbedarf“?
Der Rechtsberatung beim Blindenbund kennt sich mit sowas gar nicht aus.

Hallo Myriam,

kennst Du die BVKM Broschüre:
Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung | Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm.de)

Auf Seite 11 zB:
ZITAT:
Bezieht das behinderte Kind Blindengeld, kann das Blindengeld ebenfalls als behinderungsbedingter Mehrbedarf in Ansatz gebracht werden (A 19.4 Absatz 4 Satz 3 DA-KG 20

LG
Monika

Hallo Monika,

ja, habe ich mir durchgelesen. Auf dem Beiblatt des Vordruckes den ich ausfüllen muss habe ich aber gelesen, dass eben bei stationärer Unterbringung keine Freibeträge, Blindengeld, Pflegegeld als Mehrbedarf abgezogen werden können, sondern immer nur ein Mehrbedarf aufgeführt werden muss.
Ich habe jetzt das Blindengeld, anteiliges Pflegegeld bei häuslichem Aufenthalt sowie die Grundsicherung laut Bescheid eingetragen. Jetzt gehe ich davon aus, dass das Blindengeld eben laut Gesetz nicht als Selbstunterhalt gerechnet werden darf. Bleiben die Grundsicherung und das anteilige Pflegegeld über.
Als Mehrbedarf werden dann die Unterbringungskosten im Wohnheim abgezogen. Zusätzlich kann ich die Betreuungsstunden, die nicht mit Pflege und Versorgung vom anteiligen Pflegegeld bereits beglichen wurden mit 9€/Stunde ansetzen, an denen ich mein Kind zuhause betreut habe. Auch antteilige gefahrene Kilometer kommen dafür zum Ansatz.
Ich finde das eine entsetzliche Bürokratie. Laut Auskunft haben die Sachbearbeiter extra Kurse belegt, um dann alles nachzurechnen.

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Hallo zusammen,

mittlerweile hatte ich ein 1 Pfund schweres Papierbündel mit Kopien zusammengestellt. Mehrbedarf zu beweisen, fällt mir aufgrund der Vielfalt und schwere der Behinderung und dem Hilfe- und Betreuungsanspruch auch wirklich nicht schwer.
Dann hatte ich aber noch einmal ein hilfreiches und interessantes Telefonat mit der Verwaltung des Trägers wo festgestellt wurde, dass ich mir viel zu viele Gedanken machen würde. Na ja, so als ordentlicher Bundesbürger, da gehorcht man den Behörden. Hab es ja so gelernt.

Nun habe ich bei den steuefreien Einkünften neben der Grundsicherung, dem Blindengeld, anteiligem Pflegegeld auch noch die Eingliederungshilfe angegeben. An Unterlagen statt dem 1 Pfund Kopien, aber im Gegenzug nur den Grundsicherungsbescheid und die Verträge der Eingliederungshilfe für die Kostenübernahme Wohnheim, sowie die Rechnung über die monatliche Eigenbeteiligung. Als Beweis für die Behinderung den SBA und Pflegegrad.

Normalerweise werden jetzt die Kosten dann so gegenüber gestellt, dass es bei stationärer Unterbingung da gar keine Bedenken geben sollte, dass Kind könnte sich auf einmal finanziell selbst unterhalten.
Was dieser ganze Aufwand dann soll, kann ich immer noch nicht nachvollziehen. Selbst Vermögen würde außen vorbleiben, außer die gegebenenfalls anfallenden Guthaben Zinsen. Die wären dann natürlich Einkommen. Viele Menschen werden in der Verwaltung beschäftigt, Kurse werden durchgeführt, wie man den Anspruch berechnet. Eltern immer wieder in die Beweislast getrieben zu beweisen, dass das Kind behindert ist, warum es vollstationär lebt und ob es immer noch nicht selbst Geld verdient.

Sarkasmus an

Fazit, stundenlange Arbeit am PC, Verspannung und Kopfschmerzen. Dann immer wieder dieser Gedanke im Kopf: schei… drauf, mir wäre es doch auch viel lieber, mein Kind würde Kindergeld für meine Enkel beziehen können. Tut er aber nicht weil das Leben so ist, wie es eben ist. Hast du ein Kind mit Behinderung, hast du es schwer, oder wenn du trotzdem frohen Mutes bist, wird es dir schon schwer gemacht. Da fällt irgendjemanden schon wieder irgendetwas ein.

Jetzt warte ich mal auf die Berechnung und sollten sich noch Unstimmigkeiten ergeben, kann ich 1 Pfund Papiere hinterherschicken. Die armen Mitarbeiter aus der Verwaltung sollen doch auch was zu tun haben, denn sonst wären ihre Fortbildungskurse ja umsonst gewesen. Und wenn ich Glück habe, dann gelten die Unterlagen für den Kindergeldanspruch auch erst mal wieder 4 Jahren. Das ist möglich, wenn ein H im Ausweis vorliegt, oder ein Kind stationär untergebracht ist. Hoffen wir das beste.

Sarkasmus wieder aus.

Danke an @werner62 und @amai . Das Berechnungsmodel habe ich mir dann aus der BVKM Broschüre zu nutze gemacht.

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Hallo zusammen :slight_smile:

Zur Info:
Da das Kindergeld hier Thema ist und auch Beträge benannt wurden haben wir nun auch unseren Fachbeitrag zum Kindergeld für volljährige Kinder mit Behinderung aktualisiert. Der Betrag der pro Stunde für notwendige Betreuungs- und Versorgungsleistungen angesetzt werden kann beträgt derzeit 10 €.

Mit besten Grüßen,

Joshua

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