Kindergeld Erwachsene mit Schwerbehinderung

Unsere Tochter (26 Jahre erwerbsfähig, Bachelorabschluss) hat eine Schwerbehinderung seit 04/2020 GDB50 und seit 12/2022 GDB90 Merkzeichen aG und B.
Sie hatte dieses Jahr 2023 von Januar bis März eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Seit 04/2023 erhält sie als eigene Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld nach dem SGB2 vom Jobcenter. Sie hat einen Pflegegrad 2. Sie wohnt unentgeltlich bei uns, den Eltern.
Jetzt meine Frage könnten wir Anspruch auf Kindergeld haben?
Greift hier der Punkt A19.3 „Ursächlichkeit der Behinderung“ Absatz 4 aus der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)? Nach der Probezeit im März 2023 wurde sie wegen ihrer Behinderung (zum aG kommt noch einen Leistungsminderung wegen mangelnder Konzentrationsfähigkeit) nicht weiter beschäftigt.
Danke im Voraus für eure Antworten

Hallo Aniri,

auch hier noch einmal herzlich willkommen in der Community! :slight_smile:

Ein Anspruch könnte bestehen. Letztendlich ist es jedoch eine Einzelfallentscheidung und lässt sich pauschal nicht beantworten.
Im Kindergeldmerkblatt des bvkm findest Du hierzu auch noch einige Informationen ab S. 10: Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen » Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

Viele Grüße,
Joshua

Hallo Joshua,
vielen Dank für die Info. Das Merkblatt habe ich schon gelesen und bin leider auch nur zu dem Schluss gekommen, daß ein Anspruch bestehen könnte.
Trotzdem Danke
Viele Grüße

Hallo Aniri,
du schreibst von Leistungsminderung. Habt ihr euch schon einmal Gedanken gemacht , ob nicht eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommt oder sogar die Grundsicherung für dauerhaft vollständige Erwerbsminderung (nicht mehr als drei Stunden am Tag erwerbsfähig)? Bei vollständiger, dauerhafter Erwerbsminderung wäre die Sache mit dem Kindergeld ja relativ klar.

Die Prüfung durch die Kindergeldkasse ist leider kompliziert, das wirst du gemerkt haben beim durchlesen der Broschüre und der Gesetzestexte. Ich würde den Antrag stellen und natürlich alle Unterlagen, die die Behinderung und Pflegegrad betreffen mit einreichen.

Bedenke, dass direkt an das Kind ausgezahltes Kindergeld oder aber durch direkte Weiterleitung durch euch an eure Tochter zu ihrem Einkommen wird, dass den Grundsicherungs- und auch den Bürgergeldanspruch entsprechend mindert.

Liebe Grüße
amai

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Hallo Amai,
jetzt mache ich mir doch Gedanken über die Erwerbsminderungsrente. Was könnte den so ein junger Mensch als volle Erwerbsminderungsrente erhalten? Wie kann ich das berechnen?
Liebe Grüße
Aniri

Hallo Aniri,
Eurer Ansprechpartner für Informationen und Beratung wäre die Deutsche Rentenversicherung hier findest du dazu schriftliche Infos, du solltest auch insbesondere die Informationen zur Wartezeit, Pflichtbeiträgen und den besonderen Ausnahmeregelungen durchlesen:
Deutsche Rentenversicherung-Erwerbsminderungsrente
Die Rentenversicherung ist auch für das Gutachten und Feststellung einer dauerhaften, vollständigen Erwerbsminderung ( nicht mehr als drei Stunden täglich erwerbsfähig) zuständig, die dann zum Bezug von den entsprechenden Grundsicherungsleistungen (Regelsatz plus evtl. Mehrbedarfe plus Unterkunftskosten) berechtigt.
Hier der Link zu unserem Fachbeitrag dazu:Was ist die Grundsicherung?

und das Merkblatt zur Grundsicherung des BVKM.
Ich hoffe das hilft euch wieder weiter.

Liebe Grüße und viel Erfolg
amai