Hallo Aniri,
Eurer Ansprechpartner für Informationen und Beratung wäre die Deutsche Rentenversicherung hier findest du dazu schriftliche Infos, du solltest auch insbesondere die Informationen zur Wartezeit, Pflichtbeiträgen und den besonderen Ausnahmeregelungen durchlesen:
Deutsche Rentenversicherung-Erwerbsminderungsrente
Die Rentenversicherung ist auch für das Gutachten und Feststellung einer dauerhaften, vollständigen Erwerbsminderung ( nicht mehr als drei Stunden täglich erwerbsfähig) zuständig, die dann zum Bezug von den entsprechenden Grundsicherungsleistungen (Regelsatz plus evtl. Mehrbedarfe plus Unterkunftskosten) berechtigt.
Hier der Link zu unserem Fachbeitrag dazu:Was ist die Grundsicherung?
und das Merkblatt zur Grundsicherung des BVKM.
Ich hoffe das hilft euch wieder weiter.
Liebe Grüße und viel Erfolg
amai