Kindergeld für Kind mit Behinderung

Hallo,
eine kurze Einführung in meine Frage: Meine Schwester, 56 Jahre, seit Geburt behindert, lebt allein aber in Betreuung. Sie hat auch eine rechtliche Betreuerin für ihre Finanzen. Meine Eltern - beide 80 - haben bisher immer das Kindergeld erhalten (und es auch für die Bedarfe meiner Schwester verwendet). Nun meine Fragen: Da meine Eltern Anspruchsberechtige des Kindergeld sind: was passiert nach deren Ableben mit dem Anspruch? Kann dieser Anspruch auf Kindergeld auch direkt an meine Schwester gehen, ohne dass dieses ihrem Einkommen zugerechnet wird (und dann Kürzungen ihrer Sozialleistungen entstehen könnten)?
Oder gibt es eine Möglichkeit, den Anspruch auf das Kindergeld direkt an meine Schwester zu übertragen bzw. ein lebenslanges Recht auf Kindergeld zu bekommen?
Danke für Informationen oder Hinweise zu meinen Fragen.
Liebe Grüße Brigitte

Hallo Brigitte,

herzlich willkommen bei uns in der Community!

Das Kindergeld zählt als Einkommen und wird daher bedarfsmindernd auf die Grundsicherung angerechnet. Das ist der Fall, wenn deine Schwester das Kindergeld erhält. Der Anspruch auf Kindergeld kann nach dem Ableben deiner Eltern auf deine Schwester übergehen. Es kann aber auch sein, dass der Leistungserbringer der Grundsicherung eine Abzweigung des Kindergeldes bei der Familienkasse beantragt.

Schau auch gerne mal in unserem Fachbeitrag zum Kindergeld oder im Merkblatt zum Kindergeld des bvkm vorbei. Dort findest Du noch weitere Informationen zu dem Thema :slight_smile:

Danke lieber Joshua für deine schnellen und informativen Hinweise! Liebe Grüße Brigitte

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