Kindergeld für Kind mit Behinderung

Hallo Brigitte,

herzlich willkommen bei uns in der Community!

Das Kindergeld zählt als Einkommen und wird daher bedarfsmindernd auf die Grundsicherung angerechnet. Das ist der Fall, wenn deine Schwester das Kindergeld erhält. Der Anspruch auf Kindergeld kann nach dem Ableben deiner Eltern auf deine Schwester übergehen. Es kann aber auch sein, dass der Leistungserbringer der Grundsicherung eine Abzweigung des Kindergeldes bei der Familienkasse beantragt.

Schau auch gerne mal in unserem Fachbeitrag zum Kindergeld oder im Merkblatt zum Kindergeld des bvkm vorbei. Dort findest Du noch weitere Informationen zu dem Thema :slight_smile: